Neue Podcast-Folge: Außerordentliche Kündigung wegen einmaligen Fehlverhaltens

Dem Mitarbeiter in einer Klinik wurde ein einmaliger Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Und auch, dass er unerlaubt Gelder des Arbeitgebers in Höhe von knapp 150 Euro ausgegeben hatte. Reichte das aus, um ihm rechtswirksam außerordentlich zu kündigen? Um diese Frage geht es in der dritten Folge meines Podcasts „Arbeitsrecht in der Pflege“. Ich stelle das aktuelle Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vor und gebe am Ende Tipps für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Den Podcast gibt es überall, wo es Podcasts gibt, z.B. bei Spotify oder Castbox. Oder auch auf dieser Webseite.

Arbeitszeitbetrug: Kündigung trotz langer Betriebszugehörigkeit wirksam

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich bei der Zeiterfassung nicht an- und abmeldet, rechtmäßig ist. Dem Arbeitnehmer helfe auch nicht, dass er schon seit 25 Jahren in dem Betrieb beschäftigt war. Mehr lesen