Arbeitszeitbetrug: Kündigung trotz langer Betriebszugehörigkeit wirksam

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich bei der Zeiterfassung nicht an- und abmeldet, rechtmäßig ist. Dem Arbeitnehmer helfe auch nicht, dass er schon seit 25 Jahren in dem Betrieb beschäftigt war. Mehr lesen