Mitarbeiter eines Krematoriums dealt mit Zahngold: Schadensersatzanspruch!

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ist kaum zu glauben, worüber Arbeitsgerichte so zu befinden haben. Im heute vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch eines Krematoriums gegenüber einem Mitarbeiter. Dieser hatte nach den Leichenverbrennungen Edelmetallrückstände an sich genommen und verkauft. Dafür muss er nun Schadensersatz zahlen. Und das obwohl das Material an sich herrenlos ist. Beschäftigte seien verpflichtet, Wertgegenstände, die sie bei der Arbeit erlangen, dem Arbeitgeber zu überlassen. Mehr lesen