Die Caritas Gelsenkirchen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neuerdings eine flexible Arbeits- und Lebensplanung an. Früher in Rente, mal eine Auszeit oder weniger Wochenstunden arbeiten. Das alles soll mit dem neuen Modell möglich sein – und noch dazu ohne Gehaltseinbußen! Mit diesen Vorteilen für die Mitarbeiter will die Caritas nicht zuletzt auch dem Fachkräftemangel begegnen. Mehr lesen
Arbeitsrecht
Einsicht in Personalakte: Rechtsanwälte müssen draußen bleiben!
Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz). Die Regelung begründet jedoch keinen Anspruch des Arbeitnehmers, dazu einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht vergangene Woche entschieden (Urteil vom 12.7.2016, Az. 9 AZR 791/14). Die Richter haben dabei allerdings vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, Kopien von der Akte anzufertigen.
Bundesarbeitsgericht: Auch für Bereitschaft muss Mindestlohn bezahlt werden!
Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit rechnen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort – innerhalb oder außerhalb des Betriebs – bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht gestern in einem Grundsatzurteil entschieden. Anlass war die Klage eines Rettungssanitäters. Mehr lesen
Ambulante Kur auf Urlaub anzurechnen?
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. So steht es in § 10 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob das auch bei einer ambulanten Kur so ist. Mehr lesen
Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber muss Kosten für Wäsche notwendiger Hygienekleidung tragen
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern ein Urteil für Schlachtbetriebe gefällt (Az. 9 AZR 181/15). Das lässt sich problemlos auf Pflegebetriebe übertragen 🙂 . Für das Waschen der Hygienekleidung hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn abgezogen. Zu Unrecht, wie die obersten Arbeitsrichter urteilen. Es komme darauf an, in wessen Interesse das Geschäft oder die Handlung vorgenommen wird. Beim Tragen notwendiger Hygienekleidung gehe es vor allem um das Interesse des Arbeitgebers. Deswegen muss er – und nicht der Arbeitnehmer – für das Waschen bezahlen. Und das gilt auch im Pflegebereich.
„Unvertretbar, wenn nicht sogar zynisch“: Arbeitgeber verweigert Sonderurlaub für Vater todkranken Kindes
Für die Begleitung seiner Tochter vor anstehenden Besuchen in einem Kinderhospiz erhielt ein Polizeibeamter immer wieder Sonderurlaub. Dann aber auf einmal nicht mehr. Die Begründung der Dienststelle: Weil die Tochter immer noch am Leben sei, bestünden Zweifel daran, dass für sie wirklich nur noch eine begrenzte Lebensdauer von wenigen Monaten zu erwarten sei. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Polizeidirektion Osnabrück jedoch einstweilig verpflichtet, dem Polizeibeamten Sonderurlaub zu gewähren. Mehr lesen