Ambulante Kur auf Urlaub anzurechnen?

RA Thorsten Siefarth - LogoMaßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. So steht es in § 10 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob das auch bei einer ambulanten Kur so ist. Mehr lesen