Dem Sohn als Alleinerben seines verstorbenen Vaters stehen Schmerzensgeldansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zu. Dieser hatte nach dem gestrigen Urteil des Oberlandesgerichts München den Patienten zu lange am Leben erhalten. Und zwar mittels künstlicher Ernährung durch eine PEG-Sonde. Mehr lesen
Schmerzensgeld
Schlaganfall-Patient verklagt Hausnotrufdienst: Wer trägt vor Gericht die Beweislast?
Ein Hausnotrufdienst handelte nur sehr zögerlich, als ein älterer Mann die Notruftaste betätigte. Erst nach Tagen wurde der Mann in eine Klinik eingeliefert. Dort wurde ein Schlaganfall diagnostiziert. Vor Gericht geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Grundsätzlich muss der klagende Mann beweisen, dass der Schaden auf eine Pflichtverletzung des Hausnotrufdienstes zurückgeht. Doch dieser verteidigt sich: Die schwerwiegenden Folgen des Schlaganfalls wären auch bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Rettungsdienstes eingetreten. Der Bundesgerichtshof hat nun gestern entschieden, wer hier die Beweislast trägt. Mehr lesen
Schmerzensgeld, weil künstliche Ernährung nicht beendet wurde?
So mancher hat Angst vor dem Abbruch der künstlichen Ernährung bei einem Angehörigen. Auch Ärzte scheuen davor zurück. Dabei kann es sich dann durchaus um Körperverletzung handeln. Wenn nämlich die Lebensverlängerung gegen den Willen des Patienten passiert. Über einen solchen Fall hat Ende November das Landgericht München I verhandelt. Mehr lesen
67-Jähriger stirbt bei Dialyse: Ärzte müssen haften!
Bei einem 67-jährigen Patienten verrutschte die Dialysenadel. Er blutete daraufhin so stark, dass er aufgrund dessen kurze Zeit später verstarb. Weil der Patient blind war, konnte er den Blutverlust nicht selbst erkennen und Alarm auslösen. Das Oberlandesgericht Hamm hat den Erben nun Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen (Urteil vom 16.2.2015, Az. 26 U 18/15). Da der Patient blind gewesen sei, sei es geboten gewesen, seinen linken Arm während der Dialysebehandlung zu fixieren. Im Übrigen sei eine lückenlose Überwachung zwar nicht zu fordern, allerdings eine stündliche Kontrolle. Selbst bei blinden Patienten reiche dies aus.
Heilpraktiker muss Patienten nicht an Schulmedizinier verweisen
Ein Mann litt an einer Darmerkrankung und ging deswegen zu einem Heilpraktiker. Dieser behandelte ihn mit Bioresonanz, „Schöndorfstrom“ und Fußbädern. Danach ging es dem Mann noch schlechter. So verlangte dieser vom Heilpraktiker Schmerzensgeld. Doch das Amtsgericht Ansbach wies, wie kürzlich bekannt wurde, seine Klage ab (Urteil vom 7.7.2015, Az. 2 C 1377/14). Es komme nicht auf die Wirksamkeit der Behandlungsmethoden an. Entscheidend sei, dass die Therapie, sondern die Krankheit selbst die Leiden des Mannes verursacht hätten. Und: Der Mann hätte sich bewusst in die Behandlung des Heilpraktikers begeben. Er sei also selbst verantwortlich und müsse bei entsprechendem Leidensdruck auch selbstständig einen Arzt einschalten.
Heimbewohner verschluckt sich an Schnitzel: Verhandlung über 20.000 Euro Schmerzensgeld
Wie verschiedene Quellen berichten wird zurzeit vor dem Landgericht Bonn (Az. 9 O 514/14) über folgenden Fall aus dem Jahr 2012 verhandelt: Ein Heimbewohner hatte sich im Speisesaal an einem Schnitzel verschluckt. Daraufhin fiel er aus dem Rollstuhl und blieb am Boden liegen. Er ist seitdem ein schwerer Pflegefall. Der Mann will nun 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil das Heim seine Aufsichtspflicht verletzt habe.
Nach der ersten Verhandlung scheint fraglich, warum der Mann so lange unbemerkt am Boden lag. Fehlte es an einer Aufsichtsperson? Das Heim erklärt, wegen der Lautstärke in dem Saal, in dem 30 Personen anwesend waren, sei der Unfall nicht bemerkt worden. Das Gericht hatte aber Zweifel. Ein Speisesaal in einem Altenheim sei keine Studentenmensa mit hunderten von Studenten, wo man sein eigenes Wort nicht mehr verstehen könne.
Es wird weiter verhandelt …