So mancher hat Angst vor dem Abbruch der künstlichen Ernährung bei einem Angehörigen. Auch Ärzte scheuen davor zurück. Dabei kann es sich dann durchaus um Körperverletzung handeln. Wenn nämlich die Lebensverlängerung gegen den Willen des Patienten passiert. Über einen solchen Fall hat Ende November das Landgericht München I verhandelt.
Leiden unnötig verlängert?
Der Patient war von 2006 an über eine Magensonde ernährt worden. Spätestens ein Jahr vor seinem Tod sei das nicht mehr fachärztlich angemessen gewesen, argumentiert der Sohn. Die künstliche Ernährung habe des Leiden seines Vaters nur verlängert. Dieser habe unnötig z.B. an Atemnot und Druckstellen gelitten. Der Sohn, von Beruf Krankenpfleger, verlangt deswegen posthum Schmerzensgeld und Schadensersatz für Behandlungskosten in Höhe von ca. 150.000 Euro. Im Jahr 2011 war sein Vater im Alter von 82 Jahren gestorben. Eine Antibiotika-Behandlung hatte nicht mehr angeschlagen.
Kritische Fragen
In der mündlichen Verhandlung ging es laut Medienberichten um folgende Punkte:
- Wie war die Situation des Patienten im Jahr 2010? Gab es Aussicht auf Besserung? War sein Leben noch lebenswert?
- In welche Richtung ging der Wille des Patienten? Da es wohl keine Patientenverfügung gab, musste der mutmaßliche Wille ermittelt werden: Wie hätte der Patient entschieden, wenn er sich noch hätte äußern können?
- Hat der behandelnde Arzt einen Fehler gemacht, weil er den Sohn und den Betreuer nicht zum Beratungsgespräch gebeten hat, um den mutmaßlichen Willen zu ermitteln?
Das Gericht hat bislang noch keine Entscheidung getroffen. Sie soll Mitte Januar verkündet werden.