Heimbewohner verschluckt sich an Schnitzel: Verhandlung über 20.000 Euro Schmerzensgeld

RA Thorsten Siefarth - LogoWie verschiedene Quellen berichten wird zurzeit vor dem Landgericht Bonn (Az. 9 O 514/14) über folgenden Fall aus dem Jahr 2012 verhandelt: Ein Heimbewohner hatte sich im Speisesaal an einem Schnitzel verschluckt. Daraufhin fiel er aus dem Rollstuhl und blieb am Boden liegen. Er ist seitdem ein schwerer Pflegefall. Der Mann will nun 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil das Heim seine Aufsichtspflicht verletzt habe.

Nach der ersten Verhandlung scheint fraglich, warum der Mann so lange unbemerkt am Boden lag. Fehlte es an einer Aufsichtsperson? Das Heim erklärt, wegen der Lautstärke in dem Saal, in dem 30 Personen anwesend waren, sei der Unfall nicht bemerkt worden. Das Gericht hatte aber Zweifel. Ein Speisesaal in einem Altenheim sei keine Studentenmensa mit hunderten von Studenten, wo man sein eigenes Wort nicht mehr verstehen könne.

Es wird weiter verhandelt …