Heilpraktiker muss Patienten nicht an Schulmedizinier verweisen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mann litt an einer Darmerkrankung und ging deswegen zu einem Heilpraktiker. Dieser behandelte ihn mit Bioresonanz, „Schöndorfstrom“ und Fußbädern. Danach ging es dem Mann noch schlechter. So verlangte dieser vom Heilpraktiker Schmerzensgeld. Doch das Amtsgericht Ansbach wies, wie kürzlich bekannt wurde, seine Klage ab (Urteil vom 7.7.2015, Az. 2 C 1377/14). Es komme nicht auf die Wirksamkeit der Behandlungsmethoden an. Entscheidend sei, dass die Therapie, sondern die Krankheit selbst die Leiden des Mannes verursacht hätten. Und: Der Mann hätte sich bewusst in die Behandlung des Heilpraktikers begeben. Er sei also selbst verantwortlich und müsse bei entsprechendem Leidensdruck auch selbstständig einen Arzt einschalten.

Kasse muss vorläufig Kosten für Cannabis-Tropfen übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Patient ist an Morbus Bechterew erkrankt und muss gegen die extremen Schmerzen Cannabis-Tropfen nehmen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Eilverfahren entschieden, dass die Kasse vorläufig die Kosten für die Tropfen übernehmen muss. (Beschluss vom 22.9.2015, Az. L 4 KR 276/15 B ER). Die Kasse hatte sich bis dato geweigert, weil die Verabreichung von Cannabis keine anerkannte Behandlungsmethode sei. Das Sozialgesetzbuch sieht aber seit wenigen Jahren vor, so das Gericht, dass lebensbedrohlich Erkrankte von ihrer Kasse auch Behandlungen verlangen können, die für die eigentliche Krankheit nicht zugelassen sind, die aber dennoch Linderung oder Heilung versprechen. Eine abschließende Entscheidung wird jedoch erst im Hauptsacheverfahren getroffen.

Münchner Heime: Immer noch zu viele Psychopharmaka!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Münchner Merkur berichtete gestern unter Berufung auf dpa über den Kontrollbericht der Münchner Heimaufsicht. Diese hat 2013/2014 sämtliche 60 Heime überprüft. Das Ergebnis: In jedem zweiten Heim gibt es Mängel, vor allem bei der Wundversorgung, beim Umgang mit Druckgeschwüren sowie Schmerzen und bei der Gabe von Psychopharmaka. Die Fehlerquote ist im Vergleich zu den Vorjahren gleich geblieben.

Aber es gibt auch Bereiche, in denen Verschlechterungen festzustellen sind. So zum Beispiel bei der Vorbeugung und Behandlung von Druckgeschwüren. Außerdem werden zu viele Psychopharmaka verabreicht, um die Pflegebedürftigen ruhig zu stellen. Mehr als die Hälfte der Bewohner erhalten Psychopharmaka. Verstärkt werden auch Antidepressiva gegeben, ohne jedoch begleitende Maßnahmen zu ergreifen, wie Verhaltens- oder Gesprächstherapie.

Eine positive Nachricht: Die freiheitsentziehenden Maßnahmen gehen deutlich zurück.

Wie ist der aktuelle Stand bei den Expertenstandards?

Zurzeit werden einige Expertenstandards in der Pflege überarbeitet, bzw. gänzlich neu geschaffen. Hier der Überblick:

  1. Der Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen“ ist letzten Monat veröffentlicht worden.
  2. „Erhaltung und Förderung der Mobilität“: Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung dieses Expertenstandards werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Im Anschluss daran wird über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen entschieden.
  3. Der Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ wird derzeit aktualisiert. Mit einer Veröffentlichung ist Mitte 2015 zu rechnen.
  4. Ab Anfang 2016 beginnt das Deutsche Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) mit der Entwicklung eines Expertenstandards zum Thema „Pflege von Menschen mit Demenz“.