Aufklärung vor einer Operation: Wie im „Beipackzettel“?

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Beipackzettel zu einem Medikament finden sich meist auch Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen. Das geht dann von „sehr häufig“ (Nebenwirkung bei mehr als einem Fall pro 10 Behandelten) bis hin zu „Einzelfälle“ (äußerst selten). Ein Mann, bei dem nach einer Knieoperation Komplikationen aufgetreten waren, verklagte nun die Klinik, weil er nicht anhand einer solchen Definition aufgeklärt worden sei. Der Bundesgerichtshof hat die Klage jedoch abgewiesen (Urteil vom 29. Januar 2019, Az. VI ZR 117/18). Zwar muss ein Patient durchaus aufgeklärt werden. Auch Häufigkeiten von möglichen Komplikationen sind anzugeben. Eine punktgenaue Angabe in Prozent oder einer anderen feststehenden Definition sei aber nicht notwendig.

Klinik muss den Erben eine verlorene Zahnprothese nicht ersetzen

RA Thorsten Siefarth - Logo In einer Klinik ging die Zahnprothese eines Mannes verloren. Eine  neue wurde nicht angefertigt. Die Erben des mittlerweile verstorbenen Mannes wollten den Zeitwert der Prothese ersetzt haben. Das Landgericht Osnabrück lehnte jedoch ab (Urteil vom 10.12.2018, Az. 7 O 1610/18). Begründung: Besteht mit einer Klinik ein Verwahrvertrag, dann muss diese zwar grundsätzlich dafür einstehen, wenn der Gegenstand verloren geht. Bei einer Zahnprothese geht es aber weniger um den materiellen Wert, sondern mehr um deren Nutzen. Vor allem das bessere Sprechen und Kauen. In diesen Fällen kann man aber Schadensersatz nur dann verlangen, wenn tatsächlich eine neue Prothese angegertigt wird. Auch der bei einem Unfall Verletzte könne nur dann Heilbehandlungskosten verlangen, wenn er sich tatsächlich behandeln lasse, so das Gericht. Nicht aber, wenn er eine Behandlung ablehne und nur „fiktiv“ solche Kosten geltend mache.

Urteil: Sozialhilfeträger hat falsch beraten – und muss Schadensersatz zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoNach § 14 Sozialgesetzbuch I (SGB I) hat jeder Anspruch auf eine korrekte Beratung durch die Sozialbehörden. Machen diese Fehler, dann hat der falsch Beratene womöglich einen Schadensersatzanspruch. Genau diesen hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall einem schwerbehinderten Mann zugesprochen (2.8.2018, Az. III ZR 466/16). Dessen Mutter (und Betreuerin) hatte für ihren Sohn beim Sozialhilfeträger im Jahr 2004 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragt. Ungefähr sieben Jahre später erfuhr sie, dass sie auch Erwerbsminderungsrente hätte beantragen können. Die obersten Bundesrichter urteilen: Das war für die Behörde schon 2004 erkennbar. Deswegen muss sie für den Beratungsfehler nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geradestehen.

Nach Schließung eines Heimes: Betreiber muss Schadensersatz zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEs kommt recht selten vor, dass ein Heim wegen Mängeln tatsächlich einmal schließen muss. Deswegen sind darauf gestützte Forderungen nach Schadensersatz bislang kaum vor den Gerichten gelandet. Doch nun hat das Amtsgericht Bonn in einem soeben bekannt gewordenen Urteil (Az. 118 C 253/16) entschieden, dass der Betreiber eines Pflegeheimes für die Umzugs- und die Mehrkosten einer Bewohnerin aufkommen muss: knapp 5.000 Euro. Die Pflegebedürftige war durch die Schließung gezwungen, in ein teureres Heim umzuziehen. Dort musste sie 8,67 Euro am Tag mehr bezahlen. Allerdings wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt.