Patient zu lange am Leben erhalten: Arzt muss Schmerzensgeld zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDem Sohn als Alleinerben seines verstorbenen Vaters stehen Schmerzensgeldansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zu. Dieser hatte nach dem gestrigen Urteil des Oberlandesgerichts München den Patienten zu lange am Leben erhalten. Und zwar mittels künstlicher Ernährung durch eine PEG-Sonde. Mehr lesen

Schlaganfall-Patient verklagt Hausnotrufdienst: Wer trägt vor Gericht die Beweislast?

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Hausnotrufdienst handelte nur sehr zögerlich, als ein älterer Mann die Notruftaste betätigte. Erst nach Tagen wurde der Mann in eine Klinik eingeliefert. Dort wurde ein Schlaganfall diagnostiziert. Vor Gericht geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Grundsätzlich muss der klagende Mann beweisen, dass der Schaden auf eine Pflichtverletzung des Hausnotrufdienstes zurückgeht. Doch dieser verteidigt sich: Die schwerwiegenden Folgen des Schlaganfalls wären auch bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Rettungsdienstes eingetreten. Der Bundesgerichtshof hat nun gestern entschieden, wer hier die Beweislast trägt. Mehr lesen

Bundesarbeitsgericht: Diskriminierung muss „überwiegend wahrscheinlich“ sein

RA Thorsten Siefarth - LogoEin teilzeitbeschäftigter Kurierfahrer wollte eine Verlängerung seiner Arbeitszeit. Die hat er aber nicht bekommen – im Gegensatz zu allen anderen Fahrern in seinem Team (bis auf einen weiteren). Von seinem Arbeitgeber wollte er nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz deswegen Schadensersatz – weil ihn sein Arbeitgeber wegen einem Grad der Behinderung von 50 benachteiligt habe. Die beiden unteren Instanzen haben den Anspruch anerkannt. Nicht aber das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26.1.2017, Az. 8 AZR 736/15). Die Diskriminierung müsse zwar nicht zu hundert Prozent nachgewiesen, aber immerhin „überwiegend wahrscheinlich“ sein. Das Landesarbeitsgericht hat das nun erneut zu untersuchen.

Unnötige Qual am Lebensende? Gericht lehnt Klage ab!

RA Thorsten Siefarth - Logo150.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangte ein Sohn vom Hausarzt seines Vaters. Diesem wirft er vor, seinen schwerkranken Vater (u.a. mittels künstlicher Ernährung über eine PEG-Sonde) zu lange am Leben gehalten zu haben. Man habe ihn unnötig gequält. Das Landgericht München I wies die Klage nun ab (Urteil vom 18.01.2017, Az. 9 O 5246/14). Das Gericht sah ein Versäumnis des Arztes lediglich darin, dass er den Sohn und vor allem den Betreuer nicht zum Beratungsgespräch über das weitere Vorgehen bei dem Patienten gebeten hatte. Es sei aber nicht klar, ob die Behandlung anders verlaufen wäre, wenn es die Erörterung gegeben hätte. Das Urteil erläutert Legal Tribune Online (Maximilian Amos).