150.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangte ein Sohn vom Hausarzt seines Vaters. Diesem wirft er vor, seinen schwerkranken Vater (u.a. mittels künstlicher Ernährung über eine PEG-Sonde) zu lange am Leben gehalten zu haben. Man habe ihn unnötig gequält. Das Landgericht München I wies die Klage nun ab (Urteil vom 18.01.2017, Az. 9 O 5246/14). Das Gericht sah ein Versäumnis des Arztes lediglich darin, dass er den Sohn und vor allem den Betreuer nicht zum Beratungsgespräch über das weitere Vorgehen bei dem Patienten gebeten hatte. Es sei aber nicht klar, ob die Behandlung anders verlaufen wäre, wenn es die Erörterung gegeben hätte. Das Urteil erläutert Legal Tribune Online (Maximilian Amos).