Rente zu Unrecht bezahlt: Betreuerin muss nicht haften!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie gerichtlich bestellte Betreuerin hatte keine Kenntnis vom Tod des Betreuten. Auch der Rentenversicherungsträger zunächst nicht. Er zahlte also die Rente. Die weiterhin unwissende Betreuerin verwendete diese zur Begleichung offener Rechnungen. Der Rentenversicherungsträger forderte später von der Betreuerin, als er vom Tod des Versicherten erfuhr, die Rückzahlung der über den Tod hinaus gezahlten Rente. Das Bundessozialgericht hat dies in einem aktuellen Urteil jedoch abgelehnt. Mehr lesen

Lebensarbeitszeitkonto: Eine Strategie gegen den Fachkräftemangel?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Caritas Gelsenkirchen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neuerdings eine flexible Arbeits- und Lebensplanung an. Früher in Rente, mal eine Auszeit oder weniger Wochenstunden arbeiten. Das alles soll mit dem neuen Modell möglich sein – und noch dazu ohne Gehaltseinbußen! Mit diesen Vorteilen für die Mitarbeiter will die Caritas nicht zuletzt auch dem Fachkräftemangel begegnen. Mehr lesen

Pfändung von Rente und Pflegegeld? Es gibt Schutzmöglichkeiten!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn die Rente gering ist und auch ansonsten kein Vermögen mehr da ist, dann treibt das ältere Menschen immer wieder in eine Schuldenfalle. Manchmal kommt es sogar soweit, dass die Gläubiger Leistungen der Renten- und Pflegeversicherung pfänden wollen. Schutz bietet das womöglich ein pfändungsfreies Konto (P-Konto). Aber das funktioniert nicht immer. In diesem Fall kann der Schuldner dann über einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen höheren Schutzbetrag erreichen. Wie das funktioniert, darüber klärt der Infodienst Schuldenberatung hier auf.