Eine Frau hatte seit Juni 2011 die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen. Doch ihr Betreuer hat es vermasselt. Mehr lesen
Rente
Pfändung von Rente und Pflegegeld? Es gibt Schutzmöglichkeiten!
Wenn die Rente gering ist und auch ansonsten kein Vermögen mehr da ist, dann treibt das ältere Menschen immer wieder in eine Schuldenfalle. Manchmal kommt es sogar soweit, dass die Gläubiger Leistungen der Renten- und Pflegeversicherung pfänden wollen. Schutz bietet das womöglich ein pfändungsfreies Konto (P-Konto). Aber das funktioniert nicht immer. In diesem Fall kann der Schuldner dann über einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen höheren Schutzbetrag erreichen. Wie das funktioniert, darüber klärt der Infodienst Schuldenberatung hier auf.
Rentnerin darf nicht von der Sozialhilfe in die gesetzliche Krankenversicherung verschoben werden
Wer ist bei Sozialhilfeempfängern für die Krankenbehandlung zuständig und kommt für die Kosten auf? Im zu entscheidenden Fall hatte das Sozialamt die laufende Hilfegewährung einer Rentnerin für einen Monat unterbrochen und dies zum Anlass genommen, die Rentnerin bei der AOK anzumelden. Zu Unrecht, wie das Landessozialgericht Stuttgart vor wenigen Tagen urteilte. Wer als Sozialhilfeempfänger Leistungen der Hilfe bei Krankheit vom Sozialamt erhält, kann nur unter engen Voraussetzungen vom Sozialamt in die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden. Die Rentnerin erhält weiterhin auf Kosten des Sozialamts Hilfeleistungen im Krankheitsfall. Mehr lesen
Sieben Monate Ehe mit todkranker Frau: Keine Rente für den Witwer!
Wer weniger als ein Jahr verheiratet war bevor sein Ehepartner stirbt, der hat zunächst keinen Anspruch auf Witwenrente. Er kann die Rente aber dann bekommen, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass die Ehe nicht allein oder überwiegend deswegen geschlossen wurde, um den Ehepartner in den Genuss einer Rente zu bringen („Versorgungsehe“). In einem Fall aus Hessen hat das dortige Landessozialgericht entschieden (Urteil vom 16.9.2014, Az. L 2 R 140/13), dass dieser Nachweis nicht erbracht worden ist. Ein Mann hatte seine Frau, mit der er zuvor bereits zwanzig Jahre in einer Lebensgemeinschaft zusammengelebt hatte, sieben Monate vor ihrem Tod geheiratet. Zum Zeitpunkt der Heirat wussten beide, dass die Ehefrau unheilbar krank an Krebs erkrankt war.
Urteil: Nach Tod bezahlte Rente muss nicht zurückbezahlt werden
Es geht – zugegeben – um einen Sonderfall: Ein Rentenbezieher ist verstorben. Die Rente wird dennoch für einen weiteren Monat überwiesen. Ein Unbekannter hebt nun die Rente an einem Bankautomaten vom Konto des Verstorbenen ab. Mehr lesen