Arbeitszeitbetrug einer Pflegekraft: Aufhebungsvertrag wirksam?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes hatte falsche Angaben bei der Zeiterfassung gemacht. Außerdem soll sie eigenmächtig die Touren geändert haben, um dadurch günstigere Arbeitspausen einlegen zu können. Bei einem Personalgespräch droht der Arbeitgeber ihr die Kündigung und eine Strafanzeige – wenn sie nicht einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Sie hat das dann zwar gemacht, den Vertrag aber angefochten. Sie sei bedroht worden. Konnte sie damit vor Gericht durchkommen? Mehr lesen

Bewohnerin hat Schreienfälle: Pflegeheim darf ihr kündigen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kündigung eines Platzes in einem Pflegeheim ist für den Inhaber eine schwierige Angelegenheit. Es geht nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 12 Abs. 1 WBVG). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss aber anerkannt, dass ein solcher gegeben sein kann, wenn eine Bewohnerin unter ständigen Schreianfällen leidet und dadurch Mitbewohner einschüchtert, belästigt und verängstigt und auch Pflegekräfte völlig entnervt sind (Beschluss vom 22.7.2016, Az. 8 W 38/16).

Bewohnerin hat ständig Schreianfälle: Heim darf ihr kündigen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Heimbewohnerin hat ständig Schreianfälle. Die übrigen Bewohner fühlen sich durch das oftmals stundenlange laute Schreien eingeschüchtert, belästigt und auch verängstigt. Das Schreien ist auch dann zu hören, wenn die Bewohnerin in ihrem Zimmer ist. In allgemein zugänglichen Räumlichkeiten können sich Gruppen durch das Schreien teilweise nicht mehr aufhalten, sich unterhalten oder gemeinsame Aktionen unternehmen. Das Heim durfte der Bewohnerin deswegen nach § 12 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes aus wichtigem Grund kündigen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 22.7.2016, Az. 8 W 38/16).

Umzug ins Pflegeheim: Sozialamt muss Überschneidungskosten übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte eine Betreuerin die Wohnung des Pflegebedürftigen wegen des Umzugs in ein Pflegeheim ordentlich gekündigt. Die Folge: Für drei Monate musste doppelte Miete bezahlt werden. Das Sozialamt wollte diese Überschneidungskosten nicht übernehmen. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Aachen entschieden hat (Urteil vom 24.02.2015, Az. S 20 SO 132/14). Denn ein Mieter hat beim Umzug in ein Heim kein Recht auf eine fristlose und außerordentliche Kündigung. Das persönliche Verwendungsrisiko für die Wohnung trägt allein der Mieter. Also: Das Sozialamt muss für die doppelte Miete aufkommen.