Kündigung wegen In-vitro-Fertilisation – unwirksam!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Arbeitnehmerin teilte ihrem Arbeitgeber Anfang 2013 mit, dass sie seit mehreren Jahren einen bisher unerfüllten Kinderwunsch hege und ein erneuter Versuch einer künstlichen Befruchtung anstehe. Eine Woche nach dem Embryonentransfer sprach der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus und besetzte die Stelle mit einer älteren Arbeitnehmerin. Am 7. Februar 2013 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft festgestellt, worüber sie den Arbeitgeber sieben Tage später informierte. Das Bundesarbeitsgericht musste nun über die Wirksamkeit der Kündigung entscheiden. Mehr lesen

Auch einem Azubi kann wegen eines dringenden Tatverdachts gekündigt werden

Ein Bank-Azubi wurde vom Arbeitgeber damit konfrontiert, dass in „seiner“ Kasse Geld fehle. Ohne dass der Arbeitgeber diesen Fehlbestand näher bezifferte hatte, wusste der Azubi aber, dass es sich um 500 Euro handelte. Das veranlasste den Arbeitgeber wegen dringenden Tatverdachts zu kündigen. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht (Urteil vom 12.2.2015, Az. 6 AZR 845/13). Wenn ein dringender Tatverdacht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv unzumutbar mache, dann sei die Kündigung eines Azubis möglich. Das Gericht hat außerdem entschieden: Es bedurfte keiner vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises auf die mögliche Kontaktierung einer Vertrauensperson.

Bundesarbeitsgericht und Urlaub I: Urlaub bei Kündigung

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zum Urlaub im Zusammenhang mit einer Kündigung einmal mehr geändert. Grund dafür ist vor allem, dass der Europäische Gerichtshof schon vor einigen Jahren eine neue Marschroute vorgegeben hat. Die Auswirkungen sind vor allem für Arbeitgeber wichtig. Mehr lesen

Zusatzbeiträge bei der Krankenversicherung: Keine übereilten Entscheidungen treffen!

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % abgesenkt. Gleichzeitig erfolgt die Einführung von kassenindividuellen Zusatzbeiträgen, wodurch die betroffenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Was jedoch wenig bekannt ist: Die Mitglieder können immer ihre Krankenkasse wechseln, wenn sie dort länger als 18 Monate versichert waren. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, rät daher den Versicherten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf die Unterschiede beim Zusatzbeitrag zu achten. Mehr lesen

Mehr als 17.000 Dateien heruntergeladen: Kündigung gerechtfertigt!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer hatte den betrieblichen PC ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit für seine privaten Angelegenheiten genutzt. So hatte er 17.429 Dateien, vor allem von Film- und Musikportalen, heruntergeladen. Der Arbeitgeber hatte daraufhin wegen dieser exzessiven Internetnutzung ohne Abmahnung gekündigt. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (6.5.2014, Az.: 1 Sa 421/13). Selbst die 21jährigere Betriebszugehörigkeit ändere daran nichts.

„Vertrauliche Beleidigung“: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

RA Thorsten Siefarth - LogoNein! Das meint jedenfalls eine Frankfurter Arbeitsrichterin in einem Kündigungsschutzprozess. Der Mitarbeiterin war außerordentlich und fristlos gekündigt worden, weil sie in E-Mails den neuen Abteilungsleiter als „Arsch“ bezeichnet hatte. Die Mails gingen an den Vorgänger und waren ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet. Mitarbeiter fanden die Mails jedoch zufällig. Der Kollegin wurde daraufhin fristlos gekündigt. In dem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Frankfurt wies die Richterin jedoch darauf hin: Es kommt nur eine Abmahnung oder ordentliche Kündigung in Frage. Die Mitarbeiterin hatte nämlich den neuen Vorgesetzten nicht im strafrechtlichen Sinn beleidigt. Die Arbeitnehmerin hat höchstens eine Verächtlichmachung begangen. Die Parteien einigten sich daraufhin auf eine Lohnnachzahlung und eine Abfindung.