Kinderkrankenschwester beleidigt Kollegin per SMS: fristlose Kündigung!

Handy in der Hand

Es war schon ziemlich heftig, was eine Kinderkrankenschwester in einer SMS an eine Kollegin schrieb. Darin war von „Arschloch“, „kotzen“ und „faule Sau“ die Rede. Der Arbeitgeber nahm das zum Anlass, um der Mitarbeiterin außerordentlich und fristlos zu kündigen. Hilfsweise ordentlich. Die Krankenschwester zog jedoch vor Gericht. Es habe ein legerer Ton geherrscht. Außerdem habe sie mit der SMS lediglich Kritik äußern wollen. Dass dies misslungen sei, tue ihr Leid, sie habe sich für den „Ausrutscher“ entschuldigt. Außerdem hätte der Arbeitgeber sie zunächst abmahnen müssen und könne ein 20 Jahre lang dauerndes Arbeitsverhältnis nicht „einfach so“ beenden. Darüber musste das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in zweiter Instanz entscheiden. Mehr lesen

„Vertrauliche Beleidigung“: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

RA Thorsten Siefarth - LogoNein! Das meint jedenfalls eine Frankfurter Arbeitsrichterin in einem Kündigungsschutzprozess. Der Mitarbeiterin war außerordentlich und fristlos gekündigt worden, weil sie in E-Mails den neuen Abteilungsleiter als „Arsch“ bezeichnet hatte. Die Mails gingen an den Vorgänger und waren ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet. Mitarbeiter fanden die Mails jedoch zufällig. Der Kollegin wurde daraufhin fristlos gekündigt. In dem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Frankfurt wies die Richterin jedoch darauf hin: Es kommt nur eine Abmahnung oder ordentliche Kündigung in Frage. Die Mitarbeiterin hatte nämlich den neuen Vorgesetzten nicht im strafrechtlichen Sinn beleidigt. Die Arbeitnehmerin hat höchstens eine Verächtlichmachung begangen. Die Parteien einigten sich daraufhin auf eine Lohnnachzahlung und eine Abfindung.