Neuer Rahmen­ver­trag: Bessere Zusam­men­arbeit von Hospiz­diensten und Kran­ken­häusern möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoDas baye­rische Gesund­heits­mi­nis­terium infor­mierte jetzt in einem Schreiben die Kran­ken­haus­träger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Pallia­tiv­ge­setzes in Kraft getretene Rahmen­ver­ein­barung zur ambu­lanten Hospiz­arbeit. Nach den neuen Rege­lungen erhalten ambu­lante Hospiz­dienste nicht nur für die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung im häus­lichen Umfeld einen Zuschuss durch die Kran­ken­kassen, sondern künftig auch, wenn die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung in Kran­ken­häusern erfolgt. Voraus­setzung dafür ist, dass die Kran­ken­haus­träger den ambu­lanten Hospiz­dienst beauf­tragt haben. Mehr lesen

Synopse zum Pflegestärkungsgesetz II

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflegestärkungsgesetz II ist seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft und hat im SGB XI (soziale Pflegeversicherung) einige Änderungen gebracht. Der Fachausschuss Altenhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat dies synoptisch aufbereitet (Synopse PSG II §§ 1 bis 45f SGB XI (pdf, 297 kB), Synopse PSG II §§ 46 bis 144 SGB XI (pdf, 303 kB)). Dabei wurden auch die Novellierungen nach dem Hospiz- und Palliativgesetz berücksichtigt. Durch die Gegenüberstellung von altem und neuem Text lassen sich die Änderungen auf den ersten Blick erkennen.

Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz „mit Bedauern“

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Hospiz- und Palliativgesetz hat heute den Bundesrat passiert. „Mit Bedauern“ stellt die Länderkammer jedoch fest, dass der zuvor erfolgte Beschluss im Bundestag „wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 (…) unberücksichtigt lässt.“ Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote seien nicht ausreichend. Auch die Finanzierung sei fraglich. Auch müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen vermieden werden. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Kaum einer wünscht es sich, dennoch sterben fünfzig Prozent der Deutschen im Krankenhaus!

RA Thorsten Siefarth - LogoAn diesem Donnerstag will der Bundestag das Hospiz- und Palliativgesetz beschließen, das eine bessere Betreuung sterbender Menschen ermöglichen soll. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Faktencheck Gesundheit analysiert, welche Angebote an Palliativmedizin es derzeit bereits gibt und wo noch Lücken bestehen. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass zwar nur sechs Prozent der Befragten ihre letzte Lebensphase in einer Klinik verbringen wollen, tatsächlich aber fünfzig Prozent dort versorgt werden. Die Studie empfiehlt, die ambulante Versorgung auszubauen und die Menschen mehr über Versorgungsangebote aufzuklären. Meine Meinung: Es ist ein Skandal, dass die ambulante Versorgung immer noch katastrophal schlecht ist! Angesichts der Tatsache, dass das Gesetz zur Einführung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) vor sage und schreibe acht Jahren eingeführt worden ist.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin will Palliativbeauftragten für Pflegeheime

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml dringt auf Korrekturen an den Plänen der Bundesregierung für ein neues Hospiz- und Palliativgesetz. Die Ministerin erläuterte am Mittwoch anlässlich eines Kongresses zu diesem Thema auf der Fachmesse ConSozial in Nürnberg: „In stationären Pflegeeinrichtungen werden viele hospizliche und palliative Versorgungsstrukturen derzeit nicht oder nur in geringem Umfang angeboten. Hier ist insbesondere mehr qualifiziertes Personal notwendig, um Versorgungsangebote zu koordinieren und die Bewohner sowie deren Angehörige entsprechend zu beraten. Mein Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Pflege.“ Huml fügte hinzu: „Ein Palliativbeauftragter im Pflegeheim könnte die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung mit der jeweiligen Einrichtung vernetzen. Seine Aufgabe könnte zudem sein, die Bewohner zu beraten und dabei zu unterstützen, die gewünschte Versorgung für sich zu finden. So erleichtern wir den Menschen in stationären Heimen den Zugang zu einer qualifizierten Sterbebegleitung.“

Nachbesserung beim Hospizgesetz verlangt!

RA Thorsten Siefarth - LogoGesundheits- und Sozialverbände sehen im Hospiz- und Palliativgesetzentwurf der Bundesregierung  große Fortschritte, fordern aber Nachbesserungen in einigen wichtigen Punkten. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag in Berlin sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten die Sorge, dass schwer kranke und sterbende Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen bei der Versorgung benachteiligt werden könnten. Nötig sei auf jeden Fall mehr qualifiziertes Personal. Mehr Infos gibt bei heute im bundestag.