Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.
Bundestag
Pflegestärkungsgesetz II: Experten befürchten Ungerechtigkeiten
Das von der Bundesregierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz wird von Fachleuten grundsätzlich positiv beurteilt, jedoch werden bei der praktischen Umsetzung mögliche Ungerechtigkeiten im Pflegealltag befürchtet. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten. Mehr lesen
Neues Präventionsgesetz bringt auch für die Pflege Neuerungen
Der Deutsche Bundestag berät heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in erster Lesung. Das neue Gesetz soll die Grundlagen dafür stärken, dass die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit Ländern und Kommunen Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen gestalten können. Prävention und Gesundheitsförderung soll insbesondere auch in stationären Pflegeeinrichtungen stattfinden. Hierzu erhält die Soziale Pflegeversicherung einen spezifischen Präventionsauftrag in stationären Pflegeinrichtungen. Pflegebedürftige, die zu Hause leben, und ihre Angehörigen haben schon heute die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Angebote der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Künftig soll, z.B. im Rahmen der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, auch eine Feststellung zum Beratungsbedarf bezüglich primärpräventiver Leistungen der Krankenkassen zu erfolgen. In Pflegekursen, die die Pflegekassen kostenlos für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten, sollen präventive Aspekte mehr Bedeutung bekommen.
Grüne fordern Reform des Pflege-TÜV
Der sogenannte Pflege-TÜV hat nach Ansicht der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen versagt und muss grundlegend reformiert werden. In einem Antrag fordern die Abgeordneten, die Noten zur Beurteilung von Pflegeeinrichtungen sofort auszusetzen, ein neues Qualitätssicherungssystem zu entwickeln sowie ein unabhängiges Institut für Qualität in der Pflege einzurichten, um Vorschläge für die Qualitätsanforderungen zu entwickeln. Mehr lesen
Bundestag diskutiert über Sterbehilfe
Seit Monaten wird intensiv um eine Regelung zur Sterbehilfe diskutiert. An diesem Donnerstag nun wird im Deutschen Bundestag endlich über die verschiedenen Vorschläge diskutiert. Für eine liberale Regelung tritt eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze ein. Die taz erläutert deren Vorschlag.
Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Gesundheitsausschuss das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz mehrheitlich gebilligt. In der Schlussberatung am Mittwoch wurden noch mehrere Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Union und SPD angenommen, so zur ausgeweiteten Förderung von Wohngruppen und für Anreize zur besseren Bezahlung von Pflegekräften. Änderungsanträge der Fraktion Die Linke fanden hingegen keine Mehrheit. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.