Für Donnerstag steht das Pflegeberufereformgesetz auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Damit könnte es doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wie man liest, soll es aber erst ein Jahr später als geplant, also 2020 in Kraft treten. Der Kompromiss der Großen Koalition sieht vor, dass zukünftig alle Bewerber ihre Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Anschließend können sie entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder für das letzte Jahr einen spezialisierten Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben. Im Jahr 2026 wird dann vom Bundestag geprüft, welcher Ausbildungsweg sich bei den Pflegeschülern durchgesetzt hat. Eine Neujustierung ist dann möglich.
Bundestag
Überwachung übertragbarer Krankheiten soll verbessert werden
Um die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Deutschland weiter zu verbessern, soll ein elektronisches Melde- und Informationssystem geschaffen werden. Eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf (pdf, 2,4 MB) im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15. Februar 2017 ergab einige Zustimmung. Kritisiert wurden allerdings die höheren Kosten und der Verwaltungsaufwand. In dem Gesetz sind zusätzliche Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen vorgesehen. Auf diese Weise sollen mehr Informationen zu Übertragungswegen gesammelt werden. In Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften soll außerdem die Krätze (Skabies) meldepflichtig werden.
Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zukünftig sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gibt das Bundesgesundheitsministerium.
Heil- und Hilfsmittel: Reform soll mehr Qualität bringen
Zu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie. Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken. Mehr lesen
Anhörung: Experten üben heftige Kritik am Dritten Pflegestärkungsgesetz
Gestern fand eine Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Die Experten warnten vor allem vor den drohenden Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Durch die geplante Konkurrenz von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe würden die Betroffenen deutlich schlecher gestellt. Außerdem schade das geplante Gesetz den Kommunen, deren Steuerungskompetenz zwar gestärkt werden soll, die als Kostenträger aber überlastet würden. Mehr Details enthält der Bericht des Deutschen Bundestages.
Gesetzentwurf zu Forschung an Dementen: Expertenanhörung angesetzt
Der Gesundheitsausschuss hat die seit Monaten umstrittene Arzneimittelreform am Mittwoch in geänderter Fassung mehrheitlich gebilligt. Zugleich hat er aber eine getrennte parlamentarische Befassung zu dem Passus der geplanten Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten auf den Weg gebracht. Der Bundestag soll nun voraussichtlich im November und nach einer Expertenanhörung zu drei fraktionsübergreifenden Änderungsanträgen über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen. Mehr lesen