Gesetzentwurf zu Forschung an Dementen: Expertenanhörung angesetzt

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesundheitsausschuss hat die seit Monaten umstrittene Arzneimittelreform am Mittwoch in geänderter Fassung mehrheitlich gebilligt. Zugleich hat er aber eine getrennte parlamentarische Befassung zu dem Passus der geplanten Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten auf den Weg gebracht. Der Bundestag soll nun voraussichtlich im November und nach einer Expertenanhörung zu drei fraktionsübergreifenden Änderungsanträgen über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen.



Nur ein kleiner Teil des Gesetzentwurfs

Formal geht es bei dem „vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ um die Umsetzung einer EU-Verordnung. Der rund 60 Seiten starke Gesetzentwurf (pdf, 0,6 MB) beinhaltet Regelungen zu ganz unterschiedlichen Bereichen, der umstrittene Passus zur Demenzforschung ist nur ein Teil dieser Vorlage. Die Novelle sieht in der Ursprungsfassung mehr Möglichkeiten zur Medikamentenforschung vor. Konkret sollen klinische Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken) auch dann zulässig sein, wenn sie nur gruppennützig sind, den Betroffenen selbst also keine Vorteile mehr bringen. Das ist bisher nicht erlaubt.

Dieser Passus hatte heftigen Widerspruch ausgelöst bei Ethikern, Kirchen und Behindertenverbänden. Auch im Parlament ist diese Regelung stark umstritten, weshalb die Vorlage vor der Sommerpause mehrfach von der Tagesordnung des Plenums genommen wurde.

Drei fraktionsübergreifende Gruppenanträge

Inzwischen liegen zu dem Streitthema drei fraktionsübergreifende Gruppenanträge vor. Dazu wurde eine Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses für den 19. Oktober angesetzt.

Dem Vernehmen nach sieht ein Antrag vor, es bei der bisherigen, restriktiven Regelung zu belassen. In den beiden anderen Anträgen würde die rein gruppennützige Forschung mit einer Probandenverfügung gestattet, in einem Fall mit verpflichtender ärztlicher Beratung, in dem anderen Fall mit optionaler ärztlicher Beratung.

Quelle: heute im bundestag vom 28.9.2016

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