Bislang war es so: Um bei Weihnachtsfeiern den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten, musste auch die Unternehmensleitung an dem Stelldichein teilnehmen. Damit waren Teilnehmer von reinen Abteilungsfeiern (z.B. im Wohnbereich einer Pflegeeinrichtung) nicht geschützt. Die entsprechende Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht nun geändert (Urteil vom 5.7.2016, Az. B 2 U 19/14 R). Mehr lesen
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Bundessozialgericht: Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege sind anzuerkennen
Krankenkassen bereiten ambulanten Pflegediensten häufig Schwierigkeiten bei der Vergütung. Sie erkennen Tariflöhne nicht an. Doch das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass diese sehr wohl berücksichtig werden müssen. Die Pflegedienste können sie allerdings nur dann in ihre Vergütung einkalkulieren, wenn sie tatsächlich nach Tarif bezahlen! Mehr lesen
Kein weltweiter Versicherungsschutz für gesetzlich Krankenversicherte
Eine Krankenkasse hat ihren Mitgliedern einen weltweiten Versicherungsschutz angeboten. Dazu hat sie mit einem privaten Krankenversicherer einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Das Bundessozialgericht hat dies nunmehr in letzter Instanz untersagt (Urteil vom 31.5.2016, Az. B 1 A 2/15 R). Die Kasse hätte damit Leistungen übernommen, die durch das Gesetz nicht zugelassen seien. Hierzu hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung bedurft, an der es aber fehlt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei Bedarf also selbst ergänzend mit weltweitem Schutz bei Auslandsreisen absichern.
Urteil: Kasse muss Verhinderungspflege im Ausland übernehmen!
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Leistungen der Verhinderungspflege auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz gezahlt werden können. Mehr lesen
Kasse lehnt zu spät ab: Versicherter erhält beantragte Leistung
Seit Februar 2013 befindet sich eine Regelung im Gesetz, nach der die Kassen zur Übernahme der Leistung verpflichtet sein können, wenn sie nicht oder nicht rechtzeitig entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Aktuell trifft es die DRV Knappschaft-Bahn-See. Sie muss nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom gestrigen Tag (Az. B 1 KR 25/15 R) einem Versicherten die Kosten für 25 Sitzungen psychotherapeutische Leistungen als Langzeittherapie ersetzen. Die Kasse lehnte die Leistung erst nach knapp sechs Wochen ab, ohne den Versicherten über die Einholung eines Gutachtens zu informieren. Die Kasse hätte aber binnen drei Wochen entscheiden oder den Versicherten informieren müssen, dass sie ein Gutachten einholt.
Urteil zum Sozialhilferecht: Wann gilt ein Antragsteller als „alter Mensch“?
Das Sozialhilferecht sieht Grundsicherungsleistungen für ältere Menschen vor. Im Sozialgesetzbuch XII finden sich diese u.a. auch im Abschnitt „Altenhilfe“. Doch wer fällt hierunter? Gibt es eine Altersgrenze? Müssen noch weitere Umstände hinzutreten? Darüber hat das Bundessozialgericht nun erstmals entschieden. Mehr lesen