Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat ein aktualisiertes Verzeichnis für die häusliche Krankenpflege und für Haushaltshilfen veröffentlicht. Auch das Positionsnummernverzeichnis für Heilmittelleistungen wurde aktualisiert. Sämtliche Verzeichnisse können auf der GKV-Datenaustausch-Site des GKV-Spitzenverbandes heruntergeladen werden.
Prozess um Sterbehilfe in Hamburg: Arzt freigesprochen
Aerzteblatt.de berichtet über das Urteil des Landgerichts Hamburg. Dieses hat einen Mediziner und Psychiater nach einem über fünfjährigen Verfahren freigesprochen. Dem Mann war versuchte Tötung auf Verlangen durch Unterlassen vorgeworfen worden. In seinem Beisein waren zwei über achtzig Jahre alte Frauen, die zuvor todbringende Medikamente eingenommen hatten, gestorben. Der Vorsitzende Richter sprach laut aerzteblatt.de von einer bewussten Entscheidung der Frauen, aus dem Leben zu scheiden. Sie hätte den Entschluss nicht spontan getroffen. Ausschlaggebend für das Urteil waren die Patientenverfügungen der beiden, worin sie lebensverlängernde Maßnahmen untersagten. Update (9.11.2017): Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Urteil: Wenn die Kasse schweigt … dann muss sie zahlen!
Eine gesetzliche Krankenkasse muss möglichst zügig, grundsätzlich spätestens drei Wochen nach Eingang des Antrags entscheiden. Kann sie die Frist nicht einhalten, so muss sie das dem Versicherten mitteilen. Tut sie das nicht, so gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V). In dem vom Bundessozialgericht gestern entschiedenen Fall (Az. B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R) wollte eine Frau – nach massiver Gewichtsabnahme – von der Kasse eine Hautstraffung bezahlt haben. Doch die Kasse hatte die Fristen versäumt. Also trat die Genehmigungsfiktion ein. Das kann die Kasse nicht zurücknehmen, haben die obersten Sozialrichter geurteilt. Noch dazu kann die Frau die Behandlung verlangen ohne sich diese erst auf eigene Kosten beschaffen zu müssen. Zwar könne eine Krankenkasse die Genehmigung zurücknehmen. Aber nur dann, wenn sie rechtswidrig sei, weil die Voraussetzungen des Anspruchs auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt seien. Das war hier aber nicht der Fall.
Haften Auszubildende im Schadensfall?
In der November-Ausgabe von „Die Schwester Der Pfleger“ wurde ein Beitrag von mir veröffentlicht. Thema: Haften Auszubildende im Schadensfall? Der Artikel kann hier (pdf, 0,2 MB) kostenlos heruntergeladen werden. Herzlichen Dank dafür an die Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbH.
Grundsatzentscheidung: Kostenübernahme für medizinische Fußpflege
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Nagelspangenbehandlung bei einem staatlich geprüften Podologen erstatten muss. Allerdings nur dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und kein Arzt die Leistung erbringen will (sogenanntes Systemversagen). Update (20.12.2018): Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung am 18.12.2018 aufgehoben. Siehe dazu meinen Beitrag hier. Mehr lesen
Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege: Darauf müssen Sie achten!
Wer den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro in Anspruch nehmen will, der muss zunächst einen Pflegedienst beauftragen, dessen Rechnung bei der Kasse einreichen und den ausbezahlten Betrag dann an den Pflegedienst weiterleiten. Ganz ähnlich sieht es für den aus, der Verhinderungspflege in Anspruch nimmt. Um diesen Bezahlvorgang abzukürzen, lassen sich ambulante Pflegedienste eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die Pflegedienste rechnen dann direkt mit den Kassen ab. Worauf bei einer solchen Abtretungserklärung zu achten ist, dass erklärt pflege-durch-angehörige.de in einem aktuellen Beitrag.