Folge 16 vom 19. März 2023: Eine Mitarbeiterin stürzt auf dem Weg zum Kaffeeautomat und verletzt sich. Doch sie muss um die Anerkennung als Arbeitsunfall streiten. In der ersten Instanz war sie unterlegen. Hat sie in der zweiten Instanz Erfolg? Ich erläutere das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. Februar 2023 (Az. L 3 U 202/21). Vorab geht es um die Frage, warum überhaupt die Sozialgerichte und nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind.
Link zum Buch
Mein Buch „Arbeitsrecht in der Pflege“ können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.
Ein kompaktes Nachschlagewerk. Anschaulich und praxisnah. Es ist es ideal geeignet für den pflegerischen
Alltag. Mit einer systematischen Einführung. Es enhält viele Checklisten und Tipps. Sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – als auch für Arbeitgeber. Jetzt bestellen: hier .
Dieses Buch zum Pflegerecht ist praxisnah und mit vielen Tipps und Checklisten ausgestattet. Es eignet sich für die Ausbildung sowohl an Berufs- als auch an Hochschulen. Und als Nachschlagewerk ist es ein Gewinn. Selbstverständlich ist das Buch auf die neue Generalsitik abgestimmt. Mehr Infos gibt es
hier .