Alle Medien berichten über den Coup von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Das Bundeskabinett hatte gestern den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) verabschiedet. Dieses soll unter anderem das „Sofortprogramm Pflege“ umsetzen. Danach können ab Januar 2019 in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Wo diese herkommen sollen erscheint derweil fraglich. Ebenso, warum die ambulante Pflege völlig außen vor ist. Fraglich ist aber auch, was das Gesetzespaket außer den versprochenen neuen Stellen noch bringen soll. In der Berichterstattung liest man dazu wenig. Immerhin klärt das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung über die wesentlichen Regelungen auf. Ich gebe diese nachfolgend im Wortlaut wieder: Mehr lesen
Reha für Demenzerkrankten: Kasse hat zu ungenau geprüft!
Bei dem Patienten lag eine leichte bis mittelschwere Demenz vom Alzheimer-Typ vor. Die Ärzte bescheinigen: Mit einer stationären Behandlung könne der Krankheitsverlauf voraussichtlich günstig beeinflusst werden. Der von der Krankenkasse eingeschaltete Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) notierte jedoch lediglich stichwortartig, es bestehe keine Reha-Fähigkeit und keine positive Reha-Prognose, ohne auf das Krankheitsbild der Versicherten und die von den Ärzten genannten Ziele einzugehen. Darauf stützte die Kasse ihre Entscheidung. Zu Unrecht, wie jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden und die Kasse zur Übernahme der Kosten veruteilt hat (17.7.2018, Az. L 11 KR 1154/18). Die Kasse habe die Umstände nicht ausreichend geprüft und gewürdigt hat, sondern sich nur auf die unzureichende, spekulativ anmutende, ablehnende Stellungnahme des MDK gestützt. Es komme auf drei Voraussetzungen an: Behandlungsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose. Alle drei Voraussetzungen haben hier vorgelegen, wie sich nicht nur aus den Stellungnahmen der behandelnden Ärzte, sondern auch aus dem Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung ergeben habe. Update (22.08.2018): Ein neues Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) (pdf, 0,2 MB) informiert über die verschiedenen Arten von Reha und die Voraussetzungen, unter denen sie von den Kostenträgern bewilligt werden.
Werden Bruchteile von Urlaubstagen auf- oder abgerundet?
Bei der Berechnung des Urlaubs kann es zu Bruchteilen kommen. Da Urlaub aber immer in vollen Tagen zu gewähren ist, stellt sich die Frage: Sind die Bruchteile auf- oder abzurunden? Ganz grundsätzlich gilt: Ein Auf- oder Abrunden ist nur dann möglich, wenn für den jeweiligen Weg eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Einen Automatismus gibt es nicht. Die Rechtsgrundlage kann sich aus einem Gesetz, aber z.B. auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Eine gesetzliche Regelung gibt es beispielsweise für den Fall, dass nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein Teilurlaub berechnet werden muss. Z.B. wenn ein neu eingestellter Arbeitnehmer vor Ablauf der Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. § 5 Abs. 2 BUrlG regelt, dass ein halber Tag oder mehr aufgerundet werden muss. Bei weniger Teilurlaub darf aber nicht abgerundet werden! Das sieht das Gesetz eben nicht vor. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entsprechend von der Arbeit befreien oder den Bruchteil nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abgelten.
Betreuungsdienste sollen als Leistungserbringer nach SGB XI anerkannt werden
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ vorgelegt. Darin enthalten ist auch eine Regelung zu Betreuungsdiensten. Dabei handelt es sich um ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltführung erbringen. Die Vorschriften für Pflegedienste sollen nach einem neuen § 71 Abs. 1a SGB XI entsprechend auf Betreuungsdienste anwendbar sein. Also auch insofern, als es um die Zulassung nach SGB XI geht. Außerdem soll anstelle der verantwortlichen Pflegefachkraft (bei einem Pflegedienst) in Betreuungsdiensten eine entsprechend qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkraft mit praktischer Berufserfahrung im erlernten Beruf eingesetz werden können. Diese Erfahrung muss die Fachkraft mindestens zwei Jahre lang innerhalb der letzten acht Jahre erworben erworben haben.
BVMed-Infokarte und Patienteninformation zur Hilfsmittelversorgung aktualisiert
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat seine Infokarte zu Anspruch, Verordnung und Erstattung von Hilfsmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aktualisiert. Ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht wurde die BVMed-Patienteninformation „Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung“. Sie erklärt konkret und verständlich, welche Rechte und Pflichten Versicherte im Zusammenhang mit der Versorgung mit Hilfsmitteln haben. Die Infomaterialien richten sich an Patienten, Angehörige, Leistungserbringer und Ärzte. Download unter: www.bvmed.de/infokarten. Mehr lesen
Endlich Urlaub: Diese Leistungen erhalten pflegende Angehörige, die verreisen wollen
Pflegende Angehörige können bei der häuslichen Pflege entlastet werden, wenn sie in Urlaub fahren, krank sind oder an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen. Die Pflegekasse beteiligt sich dann mit einem Zuschuss an den nachgewiesenen Kosten für die Vertretung des pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege), teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Ein Zuschuss ist auch möglich, wenn sich der Pflegebedürftige vorübergehend in einer geeigneten Pflegeeinrichtung befindet oder mit dem pflegenden Angehörigen in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung mitaufgenommen wird (Kurzzeitpflege). Mehr lesen