Betreuungsdienste sollen als Leistungserbringer nach SGB XI anerkannt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ vorgelegt. Darin enthalten ist auch eine Regelung zu Betreuungsdiensten. Dabei handelt es sich um ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltführung erbringen. Die Vorschriften für Pflegedienste sollen nach einem neuen § 71 Abs. 1a SGB XI entsprechend auf Betreuungsdienste anwendbar sein. Also auch insofern, als es um die Zulassung nach SGB XI geht. Außerdem soll anstelle der verantwortlichen Pflegefachkraft (bei einem Pflegedienst) in Betreuungsdiensten eine entsprechend qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkraft mit praktischer Berufserfahrung im erlernten Beruf eingesetz werden können. Diese Erfahrung muss die Fachkraft mindestens zwei Jahre lang innerhalb der letzten acht Jahre erworben erworben haben.

4 Gedanken zu „Betreuungsdienste sollen als Leistungserbringer nach SGB XI anerkannt werden

  • 10. April 2019 um 15:35 Uhr
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    Guten Tag,

    die Problematik die wir hier jedoch als Entlastungsdienst haben sind weiterhin die Pflegedienste.
    Es ist ja alles schön und gut das die Betreuungsdienste nach SGB XI auch abrechnen dürfen, jedoch gibt es bei den Abrechnungen die grössten Probleme überhaupt.
    Der Betreuungsdienst hat überhaupt keine Chnace die 40% Pflegesachleistungen abzurechnen weil alle Pflegedienste so hohe Rechnungen erstellen das wir hier gar nicht abrechnen können. Das heißt das Pflegegeld ist somit komplett an den Pflegedienst ausgeschöpft. Das gleiche gilt bei den Leistungen der Verhinderungspflege.
    Hier bedarf es einer Änderung meiner Meinung nach.
    Der Pflegedienst dürfte gar nicht mehr an die 40% sowie an die Entlastungsleistungen und die Verhinderungspflege ran, dann hätten wir das Problem auch gelöst. Jetzt ist es leider so das die Kassen schreiben das das Budget verbraucht ist weil der Pflegedienst abgerechnet hat und die Betreuungsdienste schauen in die Röhre, und müssen dem Klienten eine Rechnung erstellen. Das ist das Ziel????? Da der Bedarf oft an Betreuung, Versorgung und hauswirtschaftlicher Hilfen viel höher als die Pflege im Monat ist, sitzen somit die Klienten in der Luft weil kein Budget mehr vorhanden ist und wir als Betreuungsdienst leider sagen müssen “ es ist leider kein Budget mehr vorhanden bei Ihnen“. Sehr gelungen!

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    • 23. Mai 2019 um 14:29 Uhr
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      So ein Blödsinn habe ich ja noch nie gelesen. Sie stellen hier eher Ihre persönlichen Probleme und Wünsche in den Vordergrund. Pflegedienste rechnen das ab, was der Kunde an Leistung erhalten ist auf Basis der vereinbarten Punktwerte. Haben Sie sicherlich keine Ahnung von.
      Also stellen Sie ihre persönlichen Belange mal hinten an. Fürs Putzen wird bereits mehr als genug Geld aus dem Fenster geschmissen!

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      • 26. Mai 2019 um 18:03 Uhr
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        Wir sind ein Betreuungsdienst und haben bisher bei unseren Kunden noch nie die 40% Umwandlung benötigt. Bisher sind wir mit dem Betreuungsgeld und dem Verhinderungspflegegeld immer bei unseren Kunden gut ausgekommen. Die Frage, die sich eventuell stellt ist doch, ob es Pflegedienste gibt, die einfach zu viel abrechnen. Ich habe selbst viele Jahre in einem Pflegebüro die Abrechnung gemacht und festgestellt, dass Leistungen abgerechnet werden, die nicht tatsächlich erbracht wurden. Beispiel: tgl. eine große Grundpflege, obwohl kleine Grundpflegen stattgefunden haben oder die Pflegebedürftigen noch selbst zur Toilette gehen und eine Ganzwaschung korrekt gewesen wäre in der Abrechnung. Die großen Pflegedienste wie Diakonie, DRK oder Caritas haben die höchsten Hausbesuchspauschalen von weit über 3€ für zwei Anfahrten pro Tag . Dafür machen die kleinen Pflegedienste eine kleine Leistung wie Ausscheidungen oder pflegerische Hilfestellung.
        Bei den Pflegebedürftigen, die von Angehörigen gepflegt werden und das Pflegegeld kassieren, könnte man immer die Umwandlung in Anspruch nehmen. Die Realität ist aber, dass die Kunden nicht berreit sind, das Geld abzutreten, was ihnen dann verloren geht.
        Bei Pflegebedürftigen, die Sachleistungen ausschöpfen müssen, ist es notwendig, dass die Pflege gesichert ist und die Betreuung definitiv in den Hintergrund tritt, was meiner Meinung nach auch richtig ist. Hier die Bremse zu ziehen und die Pflegedienste dazu zu verdammen nur bis 60 % abrechnen zu dürfen, ist ein fataler Irrtum meiner Meinung nach.
        Es gibt nun mal auch Fälle, in denen sich die Frage stellen muss, ob ein Heimplatz nicht besser wäre, wenn alle Leistungen nicht mehr ausreichen…
        Wir haben kein Problem damit, den Kunde dahingehend gut zu beraten, zu helfen soweit wie möglich und zu vermitteln, wenn nichts mehr geht.

        Anmerken möchte ich aber noch eines zum Thema PUTZEN:
        Es gibt viele Kunden, die nur eine über die Pflegekasse abrechenbare „Putzfrau“ suchen. Hier differenzieren wir sehr genau, ob die Hilfe im Haushalt eher etwas mit Betreuung oder mit der Abnahme vom ungeliebten Reinigungsarbeiten für die Angehörigen zu tun hat. Meine Betreuungskräfte mit einer Qualifizierung degradiere ich grundsätzlich nicht dazu ab, Putzarbeiten zu erledigen. Wir sind keine Reinigungsfirma, sondern ein Betreuungsbüro!

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  • 25. Dezember 2019 um 10:16 Uhr
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    Guten Tag,
    natürlich bin ich als Pflegedienstleitung auch der Meinung, dass betreuerische Leistungen nicht als Patentrezept für die zunehmenden Auswirkungen der demographischen Entwicklung zu sehen sind. Hier geht es einzig und allein um ein Paradigmenwechsel. Nicht mehr die Nachfrage nach pflegerischer und betreuerischer Versorgung bestimmt das Angebot der Leistungserbringer, sondern die vorhandenen Ressourcen im Versorgungssystem. Wir haben in der ambulanten Pflege inzwischen einen Angebots- und keinen Nachfragemarkt mehr- mit anderen Worten die ambulanten Pflegedienste und Betreuungsdienst bestimmen, welche Leistungen dem Pflegebedürftigen angeboten werden kann. Also, bin ich doch dankbar, wenn Betreuungsdienst ein Teil der Lücken in der Versorgung schließen.
    Mit besten Grüßen
    Asmus Pätsch

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