Verbandmittel: Neues Infoblatt zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert mit einem neuen Infoblatt über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Nach der Änderung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium hatte es hierzu Verwirrung gegeben. Der BVMed stellt klar: Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher verordnungs- und erstattungsfähig waren, sind dies auch weiterhin. Auch Wundversorgungsprodukte, die ergänzend weitere Zusatzeigenschaften haben, sind weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Das BVMed-Infoblatt, das unter www.bvmed.de/infokarten abgerufen werden kann, listet hierzu zahlreiche Produktbeispiele auf.

BVMed-Infokarte und Patienteninformation zur Hilfsmittelversorgung aktualisiert

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat seine Infokarte zu Anspruch, Verordnung und Erstattung von Hilfsmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aktualisiert. Ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht wurde die BVMed-Patienteninformation „Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung“. Sie erklärt konkret und verständlich, welche Rechte und Pflichten Versicherte im Zusammenhang mit der Versorgung mit Hilfsmitteln haben. Die Infomaterialien richten sich an Patienten, Angehörige, Leistungserbringer und Ärzte. Download unter: www.bvmed.de/infokarten. Mehr lesen

Kurz und bündig: Erstattung von Pflegehilfsmitteln

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Informationskarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln veröffentlicht. Darin werden kurz und bündig die wichtigsten Fragen beantwortet. Wann besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel? In welcher Höhe werden Pflegehilfsmittel bezahlt? Wann sind Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln zu leisten? Und noch einiges mehr. So wird auch die Abgrenzung von Hilfsmitteln zu Pflegehilfsmitteln behandelt.

Vermeidung von Nadelstichverletzungen: Neue Übersicht zu Sicherheitsprodukten

RA Thorsten Siefarth - LogoJährlich ereignen sich in Deutschland rund 500.000 Nadelstichverletzungen. Sie gehören damit zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen. Inzwischen hat sich der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten im stationären Sektor weitestgehend zum Standard durchgesetzt. Nachholbedarf besteht aber weiterhin vor allem im ambulanten Bereich und in der Langzeitpflege. Dazu hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) seine Übersicht zu Sicherheitsprodukten zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen aktualisiert und neu strukturiert. So wurden etwa „Nadelfreie Zugangssysteme“ und „Portkanülen“ als eigenständige Segmente aufgenommen. Die BVMed-Übersicht zu Sicherheitsprodukten mit Stand Oktober 2015 kann auf der Website des Verbandes unter www.bvmed.de/sicherheitsprodukte heruntergeladen werden.