Verbandmittel: Neues Infoblatt zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert mit einem neuen Infoblatt über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Nach der Änderung der Verbandmittel-Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium hatte es hierzu Verwirrung gegeben. Der BVMed stellt klar: Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher verordnungs- und erstattungsfähig waren, sind dies auch weiterhin. Auch Wundversorgungsprodukte, die ergänzend weitere Zusatzeigenschaften haben, sind weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Das BVMed-Infoblatt, das unter www.bvmed.de/infokarten abgerufen werden kann, listet hierzu zahlreiche Produktbeispiele auf.