Jetzt fix: Vergütungszuschläge für zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Der GKV-Spitzenverband hat die Vergütungszuschläge für zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Einrichtungen festgelegt. Der Anspruch auf einen Vergütungszuschlag ist je nach Einrichtungsgröße gestaffelt (von 0,5 bis 2,0 Pflegestellen). Die Voraussetzungen für diesen Zuschlag ergeben sich aus den Vergütungszuschlags-Festlegungen vom 4.2.2019 (pdf, 87 kB). Diese sind seit dem 28.2.2019 in Kraft. Ein Antragsformular gibt es hier (pdf, 89 kB).

Was das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz für die Pflege bringt

RA Thorsten Siefarth - LogoGestern wurde das Gesetz „für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) im Bundestag beschlossen. Es soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten. Das neue Gesetz bringt huckepack auch Änderungen für die Pflege mit sich.

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Klinik beschäftigt scheinselbständige Pflegekräfte: Strafe für Geschäftsführer!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn sich freie Mitarbeiter in Wirklichkeit als Arbeitnehmer entpuppen, dann kann das gravierende finanzielle Folgen haben. Bei Scheinselbständigkeit müssen Arbeitgeber nämlich Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlen. Womöglich für viele Jahre. Aber es kann auch noch dicker kommen. So geschehen am Dienstag vor dem Amtsgericht Regensburg. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer einer Klinik aus Ostbayern zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.

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„Qualitätsprüfungs-Richtlinien vollstationär“ liegen vor

Es hat ziemlich lange gedauert, den neuen Pflege-TÜV in die Tat umzusetzen. Nachdem die „Maßstäbe und Grundsätze“ verabschiedet und genehmigt wurden, ist das Gleiche nun auch mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) passiert. Am 21. Februar 2019 wurden sie vom Bundesgesundheitsministerium gebilligt. Sie treten am 1. November 2019 in Kraft. Pflegeeinrichtungen sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten. Weitere Infos inklusive Downloadmöglichkeit für die neue QPR gibt es beim Medizinischen Dienst.

Sind Systeme zur Ortung von Personen freiheitsentziehende Maßnahmen?

Wenn Pflegebedürftige z. B. per GPS-Chip geortet werden, sind das dann freiheitsentziehende Maßnahmen? Die Antwort: Das hängt vom Umgang damit ab. Handelt es sich wirklich nur um eine Ortung? Oder hat der Chip freiheitsentziehende Konsequenzen? Dazu weist der Bundesanzeiger-Verlag auf eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg vom 5.3.2019 (Az. 82 XVII 28/19) hin: „Die Anbringung eines Sicherheits-Chips (bzw. Funkortungs- oder GPS-Chips) an der Kleidung bzw. im Schuh bei einem Betroffenen ist nur dann als unterbringungsähnliche Maßnahme nach § 1906 BGB durch das Gericht genehmigungsbedürftig, wenn hierdurch zugleich auch verhindert werden soll, dass der Betroffene die Aus- bzw. Eingangstür des Gebäudes bzw. der Einrichtung öffnen kann.“

Urteil: Sterbegeldversicherung muss nicht für Pflege verwendet werden

RA Thorsten Siefarth - LogoWer eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, der kann verpflichtet sein, das darin festgelegte Geld für die pflegerische Versorgung zu verwenden. Das scheidet allerdings aus, wenn das Geld ausgesondert wurde und nicht vorzeitig verwendet werden kann. Das Landessozialgericht Hamburg hat das bestätigt und in einem aktuellen Urteil (29.1.2019, Az. L 4 SO 20/18) erläutert: Es sei ausreichend, wenn die Fälligkeit der Versicherungssumme erst nach dem Tod des Versicherten eintrete. Selbst wenn die Versicherung dann gar nicht zur Bestattung eingesetzt werden sollte. Auch schade es nicht, wenn die Sterbegeldversicherung zeitgleich mit der Aufnahme in einem Pflegeheim abgeschlossen werde. Darin sei noch keine Absicht zu erkennen, Vermögen zu Lasten des Sozialhilfeträgers zu verschieben.