Klinik beschäftigt scheinselbständige Pflegekräfte: Strafe für Geschäftsführer!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn sich freie Mitarbeiter in Wirklichkeit als Arbeitnehmer entpuppen, dann kann das gravierende finanzielle Folgen haben. Bei Scheinselbständigkeit müssen Arbeitgeber nämlich Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlen. Womöglich für viele Jahre. Aber es kann auch noch dicker kommen. So geschehen am Dienstag vor dem Amtsgericht Regensburg. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer einer Klinik aus Ostbayern zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.



Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass an einer in Ostbayern ansässigen Klinik mehrere Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren angestellt waren, ohne ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet worden zu sein. Das Krankenhaus beschäftigte mehrere angeblich selbstständige Gewerbetreibende (Subunternehmer) als OP-Pflegekräfte, obwohl diese jedoch abhängige und weisungsgebundene Beschäftigte waren.

36.000 Euro Nachzahlungen

Seinen Verpflichtungen, diese „Subunternehmer“ ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen als Arbeitnehmer anzumelden und die fälligen Beiträge vollständig und rechtzeitig zu entrichten, kam der verantwortlich Handelnde jedoch nicht nach. Dadurch sparte der Klinikbetreiber Sozialabgaben in Höhe von circa 36.000 Euro.

20.000 Euro Strafe

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsführer zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro. Zusätzlich muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten tragen. Der Klinikbetreiber hat für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufzukommen.

Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Regensburg vom 13.3.2019

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