Seit Anfang 2012 haben gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten extra Leistungen über die Regelversorgung hinaus anzubieten. Sie können seitdem auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstatten. Eine Voraussetzung muss jedoch immer erfüllt sein: Der Arzt muss das Arzneimittel auf einem sogenannten „grünen“ oder Privatrezept verordnen. Das Rezept und die Rechnung aus der Apotheke muss der Versicherte dann bei seiner Krankenkasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Der Apothekenverband Rheinland-Pfalz hat eine Liste veröffentlicht, die vierteljährlich aktualisiert wird. Die Übersicht gibt Auskunft, welche Kassen welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel erstattet.
Bayerns Pflegeministerin fordert „angemessene Praxisanleitung“
Pflegeministerin Huml kündigte vergangene Woche an: „Nach der Sommerpause werde ich eine Arbeitsgruppe aller Verantwortlichen einladen und konkrete Verbesserungen in der Ausbildungssituation erörtern. Wichtig ist dabei vor allem eine angemessene Anleitung in der praktischen Ausbildung.“ Was das dann aber für Schülerinnen und Schüler sowie für die Praxisanleiter bedeutet ließ die Ministerin nicht ansatzweise erkennen. Warten wir also die Sommerpause ab …
Arbeitgeberverband Pflege gegen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag
Brandenburg und Niedersachsen planen zurzeit einen Tarifvertrag für die Pflege. Dieser soll für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit flächendeckend für alle Pflegeunternehmen gelten. Dagegen hat sich nun der Arbeitgeberverband Pflege ausgesprochen. Sein Argument: Es drohe eine Kostenexplosion. Der Deutsche Pflegerat hält dagegen und weist darauf hin, dass Arbeitsverhältnisse in der Pflege zu gering entlohnt und zusätzlich durch Befristungen und Teilzeitverträge erschwert würden. So sei für die Berufsangehörigen eine verlässliche Lebens- und Karriereplanung nicht möglich, Flucht aus dem Beruf sei vielfach die Folge. In eine ähnliche Richtung geht die Äußerung des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), gegenüber der „Ärzte Zeitung“: Fair verhandelter Lohn müsse eine Selbstverständlichkeit sein.
Mitarbeiter eines Krematoriums dealt mit Zahngold: Schadensersatzanspruch!
Es ist kaum zu glauben, worüber Arbeitsgerichte so zu befinden haben. Im heute vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch eines Krematoriums gegenüber einem Mitarbeiter. Dieser hatte nach den Leichenverbrennungen Edelmetallrückstände an sich genommen und verkauft. Dafür muss er nun Schadensersatz zahlen. Und das obwohl das Material an sich herrenlos ist. Beschäftigte seien verpflichtet, Wertgegenstände, die sie bei der Arbeit erlangen, dem Arbeitgeber zu überlassen. Mehr lesen
Bestattungsvorsorge: Schutz vor dem Zugriff der Sozialhilfe
Wer für seine Bestattung vorsorgen will, der muss besondere Vorkehrungen. Denn: Wenn man gleichzeitig Leistungen der Sozialhilfe wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt, dann kann die Sozialhilfe auf die Vorsorge zugreifen. Grund hierfür sind die Regelungen zur Vermögensanrechnung. Welche Möglichkeiten dennoch für eine Bestattungsvorsorge bestehen, auf die der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann, das zeigt ein Informationsblatt der Organisation „Lebenshilfe“.
Nur der MDK darf Versicherte zu Hilfsmitteln beraten!
Die Krankenkassen dürfen überprüfen, ob ein vom Versicherten beantragtes Hilfsmittel, z. B. ein spezieller Rollstuhl, erforderlich ist. Dazu wird meist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet. Er berät die Versicherten auch zum Einsatz von Hilfsmitteln. In der Vergangenheit hat die eine oder andere Kasse allerdings externe Berater eingesetzt. Das ist jedoch u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Das hat vor einiger Zeit bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte erläutert. Nun wird dies ebenso durch ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes bestätigt (bzw. in dessen Tätigkeitsbericht 2014 (pdf), S. 26). Im Übrigen fehle es danach auch an einer Rechtsgrundlage. Versicherte müssen sich nicht auf externe Hilfsmittelberater einlassen.