Die Krankenkassen dürfen überprüfen, ob ein vom Versicherten beantragtes Hilfsmittel, z. B. ein spezieller Rollstuhl, erforderlich ist. Dazu wird meist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet. Er berät die Versicherten auch zum Einsatz von Hilfsmitteln. In der Vergangenheit hat die eine oder andere Kasse allerdings externe Berater eingesetzt. Das ist jedoch u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Das hat vor einiger Zeit bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte erläutert. Nun wird dies ebenso durch ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes bestätigt (bzw. in dessen Tätigkeitsbericht 2014 (pdf), S. 26). Im Übrigen fehle es danach auch an einer Rechtsgrundlage. Versicherte müssen sich nicht auf externe Hilfsmittelberater einlassen.