Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

RA Thorsten Siefarth - LogoAb dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum. Mehr lesen →

Heimvertrag: Schuldbeitritt Dritter weiterhin kritisch

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken untersagt in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (pdf) (2.7.2014, Az. 1 U 143/13) eine Vereinbarungen, nach denen Angehörige oder Betreuer unbegrenzt für Kosten eines Pflegeplatzes einstehen sollen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Anbieter der Kurzzeitpflege. Ob eine Mithaftung bei Pflegeverträgen überhaupt zulässig ist, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Auszug aus einem Pflegeheim vor dem Ende der Kündigungsfrist

RA Thorsten Siefarth - LogoWer aus einem Pflegeheim vor dem Ende der Kündigungsfrist auszieht, der haftet selbstverständlich für die noch offenen Kosten. Das schließt sogar Anteil ein, den die Pflegekasse zahlt. Das hat das Amtsgericht Gelnhausen entschieden (26.3.2014, Az. 52 C 1178/13). Die Pflegekasse hatte mit dem Auszug des Bewohners die Zahlung ihres Anteils – nach § 43 Abs. 2 SGB XI zu Recht – eingestellt. Der Heimbewohner war ab diesem Zeitpunkt also für die kompletten Heimkosten in der Pflicht. Andererseits muss sich ein Pflegeheim die durch den früheren Auszug ersparten Kosten anrechnen lassen und seine Rechnung an den Bewohner nach § 7 Abs. 5 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz entsprechend kürzen.

Aktualisierung: Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDer GKV-Spitzenverband und die MDK-Gemeinschaft haben die „Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege“ erarbeitet. Auf Grundlage dieser Prüfanleitung werden vom MDK die in den ambulanten Diensten erbrachten Leistungen und deren Qualität geprüft. Die Prüfanleitung wurde nun aktualisiert und kann hier (pdf) heruntergeladen werden.

Bundesgesundheitsminister will Einfluss der Kassen auf den MDK einschränken

RA Thorsten Siefarth - LogoDie ARD hat gestern eine Sonderreportage des Politikmagazins „Report Mainz“ ausgestrahlt. Dabei ging es um den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Darin wurde dem MDK vorgeworfen, er erstelle einige Gutachten fehlerhaft. Auch würden zu viele Gutachten „nach Aktenlage“ erstellt. Dies wurde darauf zurückgeführt, dass der MDK zu stark von den Kranken- und Pflegekassen beeinflusst würde. In der Sendung äußerte sich auch Bundesgesundheitsminister Gröhe, der ankündigte, den Einfluss der Krankenkassen in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste einzudämmen. Gröhe lasse laut „Report Mainz“ derzeit prüfen, „ob wir entweder zu einer Begrenzung der Zahl der Hauptamtlichen aus Krankenkassen in diesen Gremien kommen oder gar zu einer Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit einer entsprechenden hauptamtlichen Tätigkeit“.

Immobile Versicherte müssen keine Foto für neue elektronische Gesundheitskarte vorlegen

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit Anfang des Jahres müssen Patienten bei Arztbesuchen die neue elektronische Gesundheitskarte mit einem Foto vorlegen. Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, z. B. immobile Pflegebedürftige, müssen kein Lichtbild vorlegen (§ 291 Abs. 2, 2. Halbsatz SGB V). Eine neue elektronische Gesundheitskarte ist allerdings dennoch erforderlich. Es reicht eine entsprechende Mitteilung an die Krankenkasse, diese stellt dann eine neue elektronische Gesundheitskarte ohne Foto aus.