Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken untersagt in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (pdf) (2.7.2014, Az. 1 U 143/13) eine Vereinbarungen, nach denen Angehörige oder Betreuer unbegrenzt für Kosten eines Pflegeplatzes einstehen sollen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Anbieter der Kurzzeitpflege. Ob eine Mithaftung bei Pflegeverträgen überhaupt zulässig ist, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.