Bestattungsvorsorge: Schutz vor dem Zugriff der Sozialhilfe

RA Thorsten Siefarth - LogoWer für seine Bestattung vorsorgen will, der muss besondere Vorkehrungen. Denn: Wenn man gleichzeitig Leistungen der Sozialhilfe wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt, dann kann die Sozialhilfe auf die Vorsorge zugreifen. Grund hierfür sind die Regelungen zur Vermögensanrechnung. Welche Möglichkeiten dennoch für eine Bestattungsvorsorge bestehen, auf die der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann, das zeigt ein Informationsblatt der Organisation „Lebenshilfe“.