Neuerscheinung: Arbeitsrecht in der Pflege

Buch: Arbeitsrecht in der Pflege

„Arbeitsrecht in der Pflege“ ist das kompakte Nachschlagewerk für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Pflege. Anschaulich und praxisnah ist es ideal geeignet für den pflegerischen Alltag.

Im Mittelpunkt: Ein Lexikonteil mit rund 400 Stichworten. Illustriert werden die Stichworte mit Beispielen aus der Pflege. Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen geben Sicherheit und helfen bei der praktischen Umsetzung.

Eine ausführliche Einführung erläutert die Grundzüge des Arbeitsrechts – garantiert ohne „Juristendeutsch“. Mit allen Aspekten, die gerade in der Pflege wichtig sind.

Das Nachschlagewerk ist hervorragend geeignet für Ausbildung und Studium und ein hilfreicher Begleiter in der Prüfungsvorbereitung.

Erscheinungstermin: 1. Dezember 2020. Jetzt schon bestellen.

Keine Rabatte mehr von Online-Apotheken

orangefarbene Tabletten liegen vor Dosette

Zukünftig dürfen Online-Apotheken keine Rabatte mehr für rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Die Preise müssen die gleichen sein wie in den Apotheken vor Ort. Das hat der Bundestag am Donnerstag (29. Oktober 2020) beschlossen. Weitere Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG): Apotheken dürfen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Sie erhalten dafür auch mehr Geld. Zum Beispiel für eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder für die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Außerdem sollen künftig (durch Mediziner geschulte) Apotheker Erwachsene impfen dürfen. Dies soll zunächst in regionalen Modellvorhaben getestet werden. Das neue Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten. Mehr Infos: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/apotheken.html

„24 Stunden Pflege zu Hause“: Betreuungskraft bekommt Lohn für 21 Stunden pro Tag

Junge Frau mit Rollstuhl vor sich schaut zum Horizont

Eine Agentur vermittelt Arbeitnehmer nach Deutschland, zur „24 Stunden Pflege zu Hause“. Das geschah auch bei einer Frau aus Bulgarien. Sie betreute eine 96-jährige Dame. In ihrem Arbeitsvertrag war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Faktisch hat die klagende Betreuungskraft jedoch bei weitem mehr gearbeitet. Deswegen sind täglich 21 Stunden mit Mindestlohn zu vergüten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Montag entschieden. Mehr lesen →

Urteil: Kündigung durch Seniorenheim war unwirksam

Wohnheim Zimmer hell

Für viele ist es eine Erleichterung, für sich oder ältere Angehörige endlich einen Platz in einem Seniorenheim gefunden zu haben. „Auf Dauer“ soll es dann meist sein. Mit einer Kündigung rechnet man nicht. Doch auch hier kann es zu Kündigungen kommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt einen Streit um eine Kündigung zwischen einem Heim und einer Heimbewohnerin entschieden: Die Seniorin darf im Heim wohnen bleiben. Die Kündigung ist unwirksam. Mehr lesen →

Krankschreibung künftig per Videosprechstunde möglich

Frau vor Notebook daneben Stethoskop

Am 16. Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, die Krankschreibung auch über eine Videosprechstunde zuzulassen. Die Entscheidung fielt unabhängig von der Coronavirus-Pandemie. Die wichtigste Voraussetzung: Der Versicherte muss der behandelnden Arztpraxis bekannt sein. Mehr lesen →

Neues Gesetz zur Intensivpflege im Bundestag verabschiedet

Frau mit Zugängen liegt in Krankenhausbett mit

Am Donnerstag hat der Bundestag das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) verabschiedet. Es wurde nach heftigen Protesten noch in letzter Sekunde mehrfach geändert. Sehr umstritten war die Wahlfreiheit der Patienten. Intensivpflege sollte ursprünglich nur noch im Ausnahmefall in der eigenen Wohnung stattfinden können. Jetzt heißt es im Gesetz: „Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen“. Ob damit die Wahlfreiheit erhalten bleibt? Immerhin ist jetzt vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege in Pflege- und Behindertenheimen, Wohneinheiten und auch „in der eigenen Häuslichkeit“ erbracht werden kann. Außerdem gibt es für die Intensivpflege neue Qualitätsvorgaben. Zudem muss der MDK jährlich die medizinisch-pflegerische Versorgung „in der eigenen Häuslichkeit“ prüfen. Krankenhäuser sowie Heime sind nun verpflichtet, Patienten wenn möglich von künstlicher Beatmung zu entwöhnen. Schließlich: Versicherte, die zu Hause gepflegt werden, müssen keine höheren Zuzahlungen entrichten als bei der Pflege in stationären Einrichtungen. Das Gesetz muss jetzt noch durch den Bundesrat.