Außerklinische Intensivpflege kann künftig per Videosprechstunde verordnet werden

Künftig können auch Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. Januar festgelegt, unter welchen Voraussetzungen das für Ärztinnen und Ärzte möglich sein wird. Aufgrund der gelockerten berufsrechtlichen Vorgaben zur Fernbehandlung von Versicherten gewinnen Videosprechstunden in der Versorgung zunehmend an Relevanz. Schon jetzt können ärztliche Verordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde etwa für Heilmittel, häusliche Krankenpflege und medizinische Rehabilitation sowie eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ausgestellt werden. Weitere Infos gibt es in einer Pressemitteilung des G-BA.

Bestimmte Leistungen der Kassen können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden

Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den entsprechenden Richtlinien geregelt. So muss es sich bei Heilmitteln bzw. häuslicher Krankenpflege beispielsweise um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung. Die Richtlinien treten voraussichtlich ab Oktober 2023 in Kraft. Mehr Infos gibt es in einer Pressemitteilung des G-BA.

Krankschreibung künftig per Videosprechstunde möglich

Frau vor Notebook daneben Stethoskop

Am 16. Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, die Krankschreibung auch über eine Videosprechstunde zuzulassen. Die Entscheidung fielt unabhängig von der Coronavirus-Pandemie. Die wichtigste Voraussetzung: Der Versicherte muss der behandelnden Arztpraxis bekannt sein. Mehr lesen

Gesundheits-Apps auf Rezept: Neuer Gesetzentwurf zur „digitalen Versorgung“

RA Thorsten Siefarth - LogoGesundheitsminister Jens Spahn hat einen neuen Referentenentwurf vorgelegt. Es geht um ein Gesetz zur besseren Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) (pdf, 0,7 MB). Die wesentlichen Ziele: Patienten sollen sich Gesundheits-Apps künftig vom Arzt verschreiben lassen können – wie Arzneimittel. Außerdem sollen sie ihre Daten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen können. Auch telemedizinische Angebote wie zum Beispiel Videosprechstunden sollen leichter nutzbar werden. Mehr Infos gibt es beim Bundesgesundheitsministerium.