Bestimmte Leistungen der Kassen können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden

Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den entsprechenden Richtlinien geregelt. So muss es sich bei Heilmitteln bzw. häuslicher Krankenpflege beispielsweise um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung. Die Richtlinien treten voraussichtlich ab Oktober 2023 in Kraft. Mehr Infos gibt es in einer Pressemitteilung des G-BA.

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