Gefahrstoffe in Pflegeunternehmen: Technische Regel 525 novelliert

RA Thorsten Siefarth - LogoMitte Oktober ist eine neue Fassung der Technischen Regel (TRGS) 525 „Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“ in Kraft getreten. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Diese Handlungshilfe für den betrieblichen Arbeitsschutz wurde dem aktuellen Stand des Gefahrstoffrechts und der Technik angepasst und über die Humanmedizin hinaus auf die Veterinärmedizin ausgeweitet. Sie gilt auch für Pflegeunternehmen. Mehr lesen →

Schleswig-Holstein: 51 Prozent für Errichtung einer Pflegekammer

RA Thorsten Siefarth - LogoDas vom Land beauftragte Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Sozialforschung hat die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zur Errichtung einer Pflegekammer vorgelegt. Demnach begrüßt die absolute Mehrheit der befragten Pflegekräfte die Errichtung einer Pflegekammer: 51 Prozent bewerten die Einrichtung einer Pflegekammer mit „finde ich gut“, 24 Prozent antworteten mit „finde ich nicht gut“. Ein Viertel aller Befragten (25 Prozent) hatten sich noch keine Meinung gebildet. Den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Pflegekammer finden Sie hier (pdf).

Urteil: Pflegender Sohn ist unfallversichert

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Sohn pflegt seinen Vater. Dabei erleidet er einen Unfall. Die kommunale Unfallversicherung aus Bayern will jedoch nicht zahlen, weil der Sohn die Pflege erwerbsmäßig übernommen habe. Begründung: Er erhält das Pflegegeld. Und er hatte den Hof des Vaters überschrieben bekommen und sich im Gegenzug zu dessen Pflege verpflichtet. Das Bundessozialgericht (BSG) stärkt in letzter Instanz jedoch die Pflege durch Angehörige. Die Pflege ist hier nicht als erwerbsmäßig anzusehen, die Unfallkasse muss zahlen (Urteil des BSG vom 27.6.2014, Az. B 2 U 9/13 R).

Arbeitnehmerin veröffentlicht Pornos von sich: Diakonie darf ihr kündigen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWie der Nachrichtendienst beck-aktuell berichtet arbeitete eine Frau in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung. Außerdem hat sie Pornofilme und auch -fotos von sich im Internet veröffentlicht. Nachdem ihr Arbeitgeber, ein Unternehmen der Diakonie, sie aufgefordert hatte, das zu unterlassen, wurde die Kündigung erklärt. Das Arbeitsgericht Augsburg bestätigte diese nun (Urteil vom 22.10.2014, Az. 10 Ca 1518-14). Die pornografischen Aktivitäten stünden im Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik.