Arbeitnehmerin veröffentlicht Pornos von sich: Diakonie darf ihr kündigen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWie der Nachrichtendienst beck-aktuell berichtet arbeitete eine Frau in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung. Außerdem hat sie Pornofilme und auch -fotos von sich im Internet veröffentlicht. Nachdem ihr Arbeitgeber, ein Unternehmen der Diakonie, sie aufgefordert hatte, das zu unterlassen, wurde die Kündigung erklärt. Das Arbeitsgericht Augsburg bestätigte diese nun (Urteil vom 22.10.2014, Az. 10 Ca 1518-14). Die pornografischen Aktivitäten stünden im Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik.