Urteil: Pflegender Sohn ist unfallversichert

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Sohn pflegt seinen Vater. Dabei erleidet er einen Unfall. Die kommunale Unfallversicherung aus Bayern will jedoch nicht zahlen, weil der Sohn die Pflege erwerbsmäßig übernommen habe. Begründung: Er erhält das Pflegegeld. Und er hatte den Hof des Vaters überschrieben bekommen und sich im Gegenzug zu dessen Pflege verpflichtet. Das Bundessozialgericht (BSG) stärkt in letzter Instanz jedoch die Pflege durch Angehörige. Die Pflege ist hier nicht als erwerbsmäßig anzusehen, die Unfallkasse muss zahlen (Urteil des BSG vom 27.6.2014, Az. B 2 U 9/13 R).

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