Aus stationär wird ambulant

RA Thorsten Siefarth - LogoDie ARD-Sendung „Report Mainz“ berichtet, wie Pflegeunternehmen stationäre Pflegeplätze in ambulante umwandeln. Dadurch entstehen den Kassen Zusatzkosten, wobei sich bei der Pflege kaum etwas ändert. Ein Etikettenschwindel? Auf der anderen Seite handelt es sich immerhin um eine vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, die Pflegeunternehmen nutzen können. Den Beitrag können Sie hier anschauen.

Weniger Bürokratie in der Pflege: Hamburg setzt Arbeitsgruppe ein

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Hamburger Landespflegeausschuss (LPA) unterstützt eine Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, damit mehr Zeit für die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung steht. Eine spezielle Arbeitsgruppe soll die flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation in Hamburg koordinieren und begleiten. In der Arbeitsgruppe werden die Verbände der Leistungsanbieter, die Landesverbände der Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vertreten sein. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Entwicklung dieser vereinfachten Pflegedokumentation unterstützt und finanziell gefördert. Die bundesweite Implementierung dieser vereinfachten Dokumentation ist beschlossene Sache und die Länder sind gebeten, zur Koordinierung geeignete Gremien auf Landesebene einzurichten. Diese sollen das zuständige Bundesgremium unterstützen und zu einer bundesweit möglichst einheitlichen Implementierung beitragen. Dazu wurde in Hamburg die Arbeitsgruppe eingesetzt.

Mehr Ermittlungen gegen Pflegedienste wegen Betrug? In Berlin schon!

RA Thorsten Siefarth - LogoNeues Deutschland berichtet über eine besonders hohe Dunkelziffer beim Betrug durch Pflegedienste. Gegen fast ein Viertel der insgesamt 600 Berliner Pflegedienste werde derzeit polizeilich ermittelt. Allein die Bezirksämter hätten bislang 195 Betrugsanzeigen gestellt. Hauptvorwurf: Nichterbringung von Leistungen oder Pflege durch Angehörige als Mitarbeiter des Pflegedienstes.

Bayern: Neuregelung zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Novellierung von Teil 5 – 8 der Ausführungsführungsverordnung der Sozialgesetze (AVSG) ist verabschiedet worden und am 12.8.2014 im Bayerischen Gesetzblatt veröffentlich worden. In diesen Teilen sind neu geregelt: Die Anerkennung und Förderung von Niedrigschwelligen Betreuungsangeboten (gem. § 45 c SGB XI), die Förderung von Angeboten ehrenamtlich Tätiger und der Selbsthilfe (gem. § 45 d SGB XI) sowie Modellprojekte nach § 45 c SGB XI. Die Freie Wohlfahrtspflege in Bayern hat schon früher eine Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote gegründet. Auf deren Internetseite informiert sie hier über die Neuerungen.

Seniorin kann Fitnessvertrag anfechten

RA Thorsten Siefarth - LogoEine knapp 70jährige Münchnerin hatte einen Fitnessvertrag unterschrieben, diesen aber vorher nicht durchgelesen. Sie hatte ihre Brille nicht dabei. Das Amtsgericht München hat nun entschieden: Die Seniorin kann den Vertrag anfechten und damit vom Vertrag loskommen. Denn der Mitarbeiter des Fitnessstudios hatte bei der Seniorin eine (irrige) Vorstellung erzeugt, die so aber nicht vom Vertragstext gedeckt war. Mehr lesen →