Widerruf eines Aufhebungsvertrags, der im Wohnzimmer abgeschlossen wurde?

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Arbeitnehmerin hatte mit dem Arbeitgeber in ihrem Wohnzimmer einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Später hat sie ihn wegen Irrtums, arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung angefochten und hilfsweise widerrufen. Ein Anfechtungsgrund war jedoch nicht erkennbar. Was den Widerruf angeht: Der ist bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, grundsätzlich möglich. Das gilt aber nicht für Arbeitnehmer. So ein jetzt bekannt gewordenes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2019 (Az. 6 AZR 75/18). Der Rechtsstreit wurde allerdings an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dort muss nun geklärt werden, ob der Arbeitgeber das Gebot des fairen Verhandelns verletzt hat. Ist das der Fall, dann müsste der Arbeitgeber die Mitarbeiterin womöglich dann doch weiterbeschäftigen.

Arbeitszeitbetrug einer Pflegekraft: Aufhebungsvertrag wirksam?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes hatte falsche Angaben bei der Zeiterfassung gemacht. Außerdem soll sie eigenmächtig die Touren geändert haben, um dadurch günstigere Arbeitspausen einlegen zu können. Bei einem Personalgespräch droht der Arbeitgeber ihr die Kündigung und eine Strafanzeige – wenn sie nicht einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Sie hat das dann zwar gemacht, den Vertrag aber angefochten. Sie sei bedroht worden. Konnte sie damit vor Gericht durchkommen? Mehr lesen

Seniorin kann Fitnessvertrag anfechten

RA Thorsten Siefarth - LogoEine knapp 70jährige Münchnerin hatte einen Fitnessvertrag unterschrieben, diesen aber vorher nicht durchgelesen. Sie hatte ihre Brille nicht dabei. Das Amtsgericht München hat nun entschieden: Die Seniorin kann den Vertrag anfechten und damit vom Vertrag loskommen. Denn der Mitarbeiter des Fitnessstudios hatte bei der Seniorin eine (irrige) Vorstellung erzeugt, die so aber nicht vom Vertragstext gedeckt war. Mehr lesen