Gestern wurde im Bundestag über die Frage diskutiert, inwieweit der Staat die Sterbehilfe regulieren soll. Die Debatte wurde offen geführt, es gab keinen Fraktionszwang. Die teils sehr persönlichen Redebeitrage wären nur der Auftakt für eine länger angelegete (öffentliche) Diskussion. Ein Gesetzentwurf soll erst im Herbst nächsten Jahres verabschiedet werden. Wenn Sie die Debatte verpasst haben, dann können Sie diese in der Mediathek des Parlamentsfernsehens nachschauen – und zwar hier.
Mindestlohn: Bei Minijobbern unbedingt nachrechnen!
Auch in Pflegeunternehmen gibt es etliche Minijobber. Da für diese auf jeden Fall ab dem 1. Januar 2015 der allgemeine Mindestlohn (evtl. auch der Pflegemindestlohn gilt), sollte man unbedingt nachrechnen. Wenn nämlich die Grenze von 450 Euro überschritten wird, dann geht der Status als Minijob verloren und es können höhere Sozialbeiträge und Lohnsteuer fällig werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin und gibt hier weitere Tipps.
CSU-Spitze positioniert sich: Gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten!
Auch Ärzte sollen keine Beihilfe zur Selbsttötung geben dürfen. Das hat der CSU-Vorstand in einem Positionspapier beschlossen, das auf dem kommenden Parteitag als Leitantrag beschlossen werden soll. „Unsere Richtschnur ist: Schutz des Lebens von seinem Beginn bis zu seinem Ende“, betonte Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer, unter dessen Leitung das Positionspapier erarbeitet wurde. Viele Menschen seien besorgt um ihre Autonomie am Lebensende. „Wir nehmen diese Überlegungen auf und entwickeln Lösungsvorschläge“, so Singhammer. Ein Ansatz sei beispielsweise der Ausbau der Leistungen gesetzlichen Krankenversicherung für Palliativmedizin und Hospize. Dem greift die Regierungskoalition insoweit vor, als sie gestern, nach Medienberichten, beschlossen haben soll, die ambulante Palliativmedizin auszubauen.
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Bundesrat kritisch zu geplantem Gesetz!
Wie „beck-aktuell“ berichtet, hat der Bundesrat zu den Plänen der Bundesregierung kritisch angemerkt, dass der Gesetzentwurf zu mehr Ausgaben für die Länder und die Kommunen führen kann. Mit dem vorliegenden Entwurf will die Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sorgen. Wichtigstes Element ist dabei der neue Rechtsanspruch auf (bezahlte) Familienpflegezeit. Außerdem habe da die Neuregelung Auswirkungen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Schließlich wird auch bemängelt, dass Beamte beim Pflegeunterstützungsgeld außen vor bleiben.
Bundestag diskutiert über Sterbehilfe
Seit Monaten wird intensiv um eine Regelung zur Sterbehilfe diskutiert. An diesem Donnerstag nun wird im Deutschen Bundestag endlich über die verschiedenen Vorschläge diskutiert. Für eine liberale Regelung tritt eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze ein. Die taz erläutert deren Vorschlag.
Grundrechtsverletzungen in Pflegeheimen? Verfassungsbeschwerde von sieben Personen!
Der Sozialverband VdK unterstützt sieben Personen bei deren Verfassungsbeschwerde. Die Beschwerdeführer müssen aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Sie befürchten dort Grundrechtsverletzungen und ziehen deswegen nach Karlsruhe. Mehr lesen