Ab 2015 gilt nur noch neue Gesundheitskarte

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nach Auffassung der Bundesregierung für eine verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung geboten. Mit der neuen Telematikinfrastruktur könnten Versicherte ihren Ärzten wichtige Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen. Der Datenschutz habe dabei „höchste Priorität und wird durch rechtliche und technische Maßnahmen sichergestellt“, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine  Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Außerdem hat vorgestern das Bundessozialgericht die elektronische Gesundheitskarte in einem Grundsatzurteil für unbedenklich erklärt (Az. B 1 KR 35/13 R). Sie verstoße nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und: Dass die Datensicherheit faktisch unzulänglich sei. lasse sich zur Zeit nicht feststellen, die Telematikinfrastruktur sei noch im Teststadium. Mehr lesen →

Private Krankenversicherung muss nicht für Behandlung von Alterssichtigkeit zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit müssen nicht von der Versicherung erstattet werden. Alterssichtigkeit ist nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München keine Krankheit. Mehr lesen →

Bundesarbeitsgericht: Pflegemindestlohn muss auch für Bereitschaftsdienst bezahlt werden!

Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem heute gefällten Urteil klargestellt. Mehr lesen →

Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer muss bessere Zeugnisnote unter Beweis stellen!

RA Thorsten Siefarth - LogoBescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute („stets zur vollen Zufriedenheit“) oder sehr gute („stets zur vollsten Zufriedenheit“) Endnoten vergeben werden. Das hat heute das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13).

Pflegeeinrichtung: Weg zu Feuerleiter darf nicht durch Bewohnerzimmer führen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ging um den Zugang zum (zweiten) Rettungsweg einer Pflegeeinrichtung in Niedersachsen. Um zu einer Feuer(außen)treppe gelangen zu können, hätte man durch ein Bewohnerzimmer hindurch gemusst. Dieses sollte mit zwei Personen belegt sein. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat dies jedoch nicht zugelassen (Beschluss vom 16.4.2014, Az. 1 LA 131/13). Die zu dem zweiten Rettungsweg führenden „notwendigen Flure“ dürfen nicht durch „andere Räume“ unterbrochen werden. Begründung: In diesem Räumen sind „Brandlasten“ vorhanden, die den Zugang zum Rettungweg blockieren könnten. Außerdem könnten die Räume verschlossen oder verstellt sein.