Private Krankenversicherung muss nicht für Behandlung von Alterssichtigkeit zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit müssen nicht von der Versicherung erstattet werden. Alterssichtigkeit ist nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München keine Krankheit. Mehr lesen