Bundesarbeitsgericht: Pflegemindestlohn muss auch für Bereitschaftsdienst bezahlt werden!

Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem heute gefällten Urteil klargestellt. Mehr lesen