Krankenhaus muss für verloren gegangene Zahnprothese haften

Es kommt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht eben selten vor, dass Zahnprothesen verschwinden. Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Fall nunmehr einem Patienten, dessen Zahnprothese während eines Krankenhausaufenthaltes verloren gegangen war, ein Schmerzensgeld von 500 Euro zugesprochen (Urteil vom 23. Juni 2021, Az. 19 C 867/21). Ebenso wie den Ersatz der Kosten für die Neubeschaffung einer Prothese. Das beklagte Krankenhaus sei im Rahmen des Behandlungsvertrages verpflichtet gewesen, die Zahnprothese ordnungsgemäß aufzubewahren. Außerdem hätte der Kläger nicht zunächst seine Krankenversicherung in Anspruch nehmen müssen. Mehr Infos stehen in der Pressemitteilung des Gerichts.

Bundestagswahl: Auch Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung dürfen wählen!

Allein wegen Pflegebedürftigkeit oder wegen einer Behinderung darf niemand von den Wahlen ausgeschlossen werden. Noch vor kurzem galt: Wer unter Vollbetreuung stand, der hatte kein Wahlrecht. Die entsprechende Regelung wurde 2019 jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Nun darf also auch diese Personengruppe wählen. Die praktische Umsetzung, z.B. in einer Pflegeeinrichtung, ist jedoch immer wieder schwierig. Ein Beitrag der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hilft.

Bundesgerichtshof: Kein Schadensersatz für Sturz von Rettungstrage

Darum ging es: Nachdem die Sanitäter den Patienten auf die Trage gelegt hatten, brach plötzlich eines der Räder. Dadurch geriet die Trage in Schieflage und kippte mit dem Patienten um. Den erlittenen Schaden kann der Patient nicht ersetzt verlangen. Begründung des Gerichts: Die Trage habe die regelmäßigen technischen Prüfungen bestanden und sei am Unfalltag von den Rettungssanitätern bei Dienstbeginn auf Sicht überprüft worden. Dies reiche aus, so die Richter. Ein vollständiger und tiefgreifender Funktionstest vor jedem Einsatz könne nicht verlangt werden. Beschluss vom 27. Mai 2021, Az. III ZR 329/20. Mehr Infos in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Braunschweig.

Urteil: Pflegekasse haftet für Beratungsfehler eines Krankenhauses

Krankenhäuser müssen Patienten im Rahmen des Entlassmanagements auf eine möglicherweise eintretende Pflegebedürftigkeit hinweisen. Ebenso auf Leistungen wie Pflegegeld. Wenn Krankenhäuser diese Informations- oder Beratungspflicht verletzen, dann haftet die Pflegekasse (!) dafür. Der Fehler des Krankenhauses wird also der Pflegekasse zugerechnet. Patienten können dann von der Kasse verlangen, so gestellt zu werden, als wenn sie richtig beraten worden wären (sozialrechtlicher Herstellungsanspruch). Patienten erhalten dann rückwirkend Leistungen. In dem zugrundliegenden Fall musste Pflegegeld ab Juli 2013 bezahlt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juni 2021 (Az. B 3 P 5/19 R). Mehr Infos gibt es im Terminsbericht des Bundessozialgerichts.

Urteil zur Vorsorgevollmacht: Gerichte müssen Geschäftsfähigkeit sehr genau prüfen!

Was viele nicht wissen: Wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt, dann schließt diese Vollmacht die Einsetzung eines (gesetzlichen) Betreuers aus. Wurde also ein Betreuungsverfahren bei Gericht eingeleitet, dann muss es sofort beendet werden, wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht auftaucht. Denn: In diesem Fall gibt es einen Bevollmächtigten, der für den Betroffenen handeln kann. Ein Betreuer ist dann nicht mehr notwendig. Immer wieder stellt sich in den Gerichtsverfahren aber die Frage, ob der Betroffene noch geschäftsfähig war, als er die Vorsorgevollmacht ausgestellt hat. Dazu hat nun der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen. Mehr lesen →

Hilfsmittel künftig ohne ärztliche Verordnung möglich