Wie der Bayerische Rundfunk und die Welt am Sonntag aus internen Berichten des Bundeskriminalamtes (BKA) berichten, sollen Pflegedienste die Kranken-, Pflege- und Sozialkassen systematisch betrogen haben. Es gebe Hinweise auf Strukturen organisierter Kriminalität. Besonders betroffen seien Pflegedienste, die russischtstämmigen Inhabern gehörten. Es seien vor allem nicht erbrachte Leistungen abgerechnet worden. Teilweise hätten sich Pflegedienst und Patient den Gewinn aufgeteilt. Der Schaden wird auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt. Die Kriminaler ermitteln vor allem in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Aber auch in Augsburg gebe es mehrere Ermittlungsverfahren.
Medikamente nicht in die Toilette: Grüne wollen bessere Verbraucherhinweise
Verbraucher sollen künftig stärker dazu angehalten werden, Medikamente nicht mehr in der Toilette oder in der Spüle zu entsorgen. Damit soll die Belastung von Oberflächengewässern durch Arzneimittel und deren Rückstände verringert werden. Dies sieht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (pdf, 392 KB) im Deutschen Bundestag vor. Hintergrund: Nach einer Erhebung entsorgen fast die Hälfte aller Deutschen Arzneimittel über die Spüle oder die Toilette. Mehr lesen
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Kernstück sind die beiden neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB). Sie erfassen Verhaltensweisen, bei denen Vorteile dafür gewährt werden, dass ein Angehöriger eines Heilberufs bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, beim Bezug bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel oder bestimmter Medizinprodukte oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial einen Anbieter dieser Leistungen im Wettbewerb unlauter bevorzugt. Die Straftatbestände erfassen alle Heilberufsgruppen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Also auch Gesundheits-/KrankenpflegerInnen und AltenpflegerInnen.
Förderung ambulanter Pflegedienste: Gerichtsbescheid erstritten!
Einmal in eigener Sache: Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg konnte ein von mir vertretener Pflegedienst zwei obsiegende Gerichtsbescheide erreichen (parallele Entscheidungen mit den Aktenzeichen RN 4 K 14.1582, RN 4 K 14.1646). Es ging um die Förderrichtlinie des Landkreises Rottal-Inn. Diese orientiert sich bei der Bemessung der Fördersumme am Pflegepersonal, ließ bestimmte Mitarbeiter jedoch außen vor. Zu Unrecht, wie das Gericht entschieden hat. Die Landkreise müssen bei der Bemessung der Förderung alle Mitarbeiter berücksichtigen, die für die Versorgung von Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Sie dürfen nicht einfach nach bestimmten Qualifikationen unterscheiden.
Gerne berate ich Pflegedienste zur Umsetzung ihrer Ansprüche!
Neuordnung der Pflegeberufe: Kommt die Kinderkrankenpflege unter die Räder?
Am Montag ging es im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages um die Kinderkrankenpflege. Die Petentin Monika Otte setzt sich mit ihrer Eingabe für den Erhalt einer eigenständigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ein. Eine Zusammenlegung der Ausbildung in den Pflegeberufen führt aus ihrer Sicht dazu, dass das Ausbildungsziel, „die vielfältigen Aufgaben des Pflegeberufes sicher zu übernehmen“, nicht erreicht wird. Dies sei gefährlich für die Situation in Kinderkliniken, urteilte Otte. Zukünftige, generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte müssten über „Learning by doing am Kind“ ihr nötiges Know-how erlangen. Mehr lesen
Verdi stellt Gutachten vor: Gesetzliche Personalbemessung in der Altenpflege
Je nach Bundesland ist das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Ausstattung mit Pflegefachkräften (Fachkraftquote) recht unterschiedlich. Verdi hat dazu ein Gutachten (pdf, 965 kB) der Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller vom Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda in Auftrag gegeben und nun vorgelegt. Darin geht es um die Wirkung von gesetzlicher Personalbemessung in der stationären Altenpflege. Die Wissenschaftler schlagen vor, den im Pflegestärkungsgesetz I eingerichteten Pflegevorsorgefonds in einem Pflegepersonalfonds umzuwidmen. Dieser soll das Personal finanzieren, das seit dem 1. Januar 2016 neu eingestellt ist und in der direkten Pflege eingesetzt wird. Interessant dazu ist auch ein aktueller Artikel auf der Webseite der Bundesinteressenvertretung für alte pflegebetroffene Menschen (BIVA): Personalbemessung und Fachkräftemangel im Pflegeheim.