In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Klinik aus München wurde der Patient zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er einen Operationstermin absagt. Eine solche Vertragsklausel ist in der Regel aber unwirksam. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Mehr lesen
Pflegestärkungsgesetz III: Referentenentwurf liegt vor
Kaum wurde das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet, so liegt auch schon Nummer drei auf dem Tisch. Dieser Tage wurde der Referentenentwurf (pdf, 617 KB) für das Pflegestärkungsgesetz III veröffentlicht. Zentral darin ist die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. Interessant: Die Kommunen sollen zukünftig die Pflegeberatung übernehmen. Außerdem sollen auch die Sozialhilfe (SGB XII) und die Entschädigungsstellen nach dem Bundesversorgungsgesetz mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff arbeiten. Auch die Abgrenzung von Leistungen der Pflegeversicherung/Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe spielt eine Rolle. Schließlich soll die Buchführungsverordnung geändert werden.
Ausmaß des Pflegebetrugs noch unklar
Das Ausmaß des unlängst bekannt gewordenen Pflegebetrugsskandals ist noch unklar. Berichte, wonach durch den systematischen Abrechnungsbetrug ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sei, könnten derzeit nicht bestätigt werden, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages, wo die Abgeordneten ausführlich über das Thema berieten. Mehr lesen
Pflegekammer: Erstmals Beiträge festgelegt
Rheinland-Pfalz war Vorreiter für eine Pflegekammer. Nun ist es auch Vorreiter bei den Beiträgen. Die Vertreterversammlung der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer hat am 25. April eine Beitragsordnung beraten und beschlossen. Basis zur Berechnung des jeweiligen Beitrags zur Finanzierung der Pflegekammmer sind die Einkünfte der Mitglieder aus ihrer pflegerischen Arbeit. Insgesamt bestehen sieben Beitragsklassen. So reicht beispielsweise Beitragsklasse 4 von 1.500 bis hin zu 2.500 Euro (monatliches Einkommen). Dort eingruppierte Mitglieder zahlen 8,50 Euro monatlich, das sind 102 Euro jährlich.
Rauchverbot in Pflegeeinrichtungen: Sorgfältige Abwägung notwendig!
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag mit dem Rauchen in Pflegeeinrichtungen. Die BIVA weist darauf hin, dass es einerseits das gute, grundgesetzlich verankerte Recht der Pflegebedürftigen ist, zu rauchen. Andererseits gibt es Sicherheitsgefahren und es sind Nichtraucher zu schützen. Diese Interessen müssen sorgfältig und in jedem Einzelfall gesondert gegeneinander abgewogen werden. Nur dann ist nach Ansicht der BIVA ein Rauchverbot möglich. Auf welche Kriterien es dabei ankommt, das erläutert der Beitrag.
Bei Streitigkeiten um den Heimvertrag: Neuerdings hilft Schlichtungsstelle!
Am 1. April trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Auch bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) können sich Verbraucher, Bevollmächtigte und Betreuer an das Zentrum für Schlichtung e.V. wenden. Die Pflegeeinrichtungen können zwar zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren nicht gezwungen werden, sie müssen jedoch bei neuen Verträgen darüber aufklären, ob sie zur Teilnahme bereit sind. Mehr lesen