In den USA tobte ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Musikgiganten Warner. Es ging um die Rechte an dem Lied „Happy Birthday“ – und beim Singen anfallende Lizenzgebühren. Wie Legal Tribune Online berichtet, wurde der schon vor einiger Zeit geschlossene Vergleich am Montag von einem Gericht in Los Angeles bestätigt: Das Lied ist nun gemeinfrei. Das Lied kann jetzt auch in Pflegeunternehmen wieder gesungen werden – ohne dafür bezahlen zu müssen! Komponiert wurde das Lied übrigens im Jahr 1893 von Mildred Hill aus Kentucky und ihrer Schwester Patty. Es war ein Kinderlied und hieß ursprünglich „Good Morning to You“.
Kabinett beschließt Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz will die Pflegeberatung in den Kommunen verbessern („Beratung aus einer Hand“) und die Kontrolle von Pflegediensten verschärfen. Mehr lesen
Trotz Patientenwunsch: Arzt darf sich nicht zu Fehlbehandlung verleiten lassen!
Die Frontzähne sollten saniert werden. Der Zahnarzt begann jedoch – auf Wunsch der Patientin – zu früh mit der Ziehung der vorderen Zähne. Damit hat er sich schadensersatzpflichtig gemacht und muss die Behandlungskosten zurückzahlen. Das Oberlandesgericht Hamm hat das in zweiter Instanz bestätigt. Verlange ein Patient eine Behandlung, die gegen medizinischen Standard verstößt, so müsse ein Arzt diese ablehnen. Auch eine eingehende ärztliche Aufklärung über die möglichen Behandlungsfolgen legitimiere kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen. Mehr lesen
Ambulante Kur auf Urlaub anzurechnen?
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. So steht es in § 10 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob das auch bei einer ambulanten Kur so ist. Mehr lesen
Krankenkassen erzielen Überschüsse
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Finanzergebnis. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen stiegen bis Ende März 2016 damit auf 14,9 Milliarden Euro. Es kann auch für das Gesamtjahr 2016 vor allem auf Grund der günstigen konjunkturellen Lage mit einer weiterhin positiven Einnahmeentwicklung gerechnet werden, meint das Bundesgesundheitsministerium. Ausgabenseitig blieben die moderaten Veränderungsraten im 1. Quartal deutlich niedriger als in der Prognose des Schätzerkreises für das Gesamtjahr 2016. Mehr lesen
Arzneimitteltests an Demenzkranken: Einigung in Sicht?
Im Bundestag steht die Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften an. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist zunächst an einer ethisch heiklen Frage gescheitert. Nicht nur in Union und SPD wurde diskutiert, ob und inwieweit Tests von Medikamenten an demenziell erkrankten Menschen durchgeführt werden dürfen – und zwar vor allem dann, wenn die Patienten gar nichts davon haben. Nun hat sich die Union fraktionsintern wohl geeinigt. Wie verschiedene Medien berichten soll (gemeinnützige) Forschung an Patienten erlaubt sein, wenn diese im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt haben. Und wenn die Betroffenen dies in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung dokumentiert haben.